Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen wollen, benötigen Sie manchmal ein Ausfuhrkennzeichen. Dies gilt in folgenden Fällen:
- Ihr Fahrzeug ist
- zulassungspflichtig, wurde aber außer Betrieb gesetzt
- zulassungsfrei und kennzeichenpflichtig ist, aber noch ohne Kennzeichen
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug
- aus eigener Triebkraft oder
- als Anhänger ins Ausland überführen möchten.
Mit dem Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie Fahrzeugdokumente und auf Wunsch einen internationalen Zulassungsschein. Das Ausfuhrkennzeichen ist zeitlich auf maximal ein Jahr begrenzt und das Fahrzeug benötigt in diesem Zeitraum eine gültige Hauptuntersuchung. Beides ist zeitlich begrenzt für die Überführung des Fahrzeugs gültig.
Sie erhalten das Ausfuhrkennzeichens bei Ihrer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
- Ihr Fahrzeug ist
Zuständige Stelle
Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Voraussetzungen
- Sie möchten Ihr Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen.
- Ihr Fahrzeug
- ist zulassungspflichtig, aber außer Betrieb gesetzt oder
- zulassungsfrei, aber kennzeichenpflichtig und hat kein zugeteiltes Kennzeichen.
Spezielle Hinweise für Kreis WesterwaldkreisBitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Ausfuhr-/Kurzzeitkennzeichen nur möglich ist, sofern nachgewiesen werden kann, dass sich das Fahrzeug im Bestand der Kreisverwaltung befindet oder im Kreisgebiet erworben wurde oder der Antragssteller über einen festen Wohnsitz im Westerwaldkreis verfügt. Es besteht die Möglichkeit Empfangsbevollmächtigte mit festem Wohnsitz im Westerwaldkreis zu benennen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug, die Versicherung ist auf ein Jahr befristet
- Nachweis, dass das Fahrzeug für den Straßenverkehr tauglich ist:
- gültige Prüfplakette durch absolvierte Hauptuntersuchung (HU)
- gegebenenfalls Abgasuntersuchung (AU)
- Zulassungsbescheinigung Teil I, auch als Fahrzeugschein bekannt
- gegebenenfalls einen Internationalen Zulassungsschein für Ihr Fahrzeug
Spezielle Hinweise für Kreis Westerwaldkreis- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Deutsche EC-Karte oder EC-Karte mit IBAN und BIC
- Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung
- Gegebenenfalls Vollmacht mit SEPA-Mandat (ehem. Einzugsermächtigung) für KFZ-Steuer des Antragstellers
- Bei Zulassungen auf Firmen ist eine Gewerbeanmeldung mit Personalausweis oder ein Handelsregisterauszug erforderlich
- Kennzeichenschilder bei noch zugelassenen Fahrzeugen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Sie benötigen in folgenden Fällen kein Ausfuhrkennzeichen:
- Ihr Fahrzeug besitzt eine gültige Zulassung
- es handelt sich um ein zulassungsfreies und kennzeichenpflichtiges Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt wurde
Falls Sie Ihr Fahrzeug in einen Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) überführen möchten, benötigen Sie zusätzlich einen internationalen Fahrzeugschein, den Sie separat beantragen können.
Anträge / Formulare
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine GbR(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Empfangsbevollmächtigung Ausfuhr und Kurzzeit
- Information zur Kennzeichenlänge
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Vollmacht(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Zuteilung eines Kennzeichens