Ehrenamtskarte ausstellen
Leistungsbeschreibung
Überdurchschnittlich ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger können eine landesweite Ehrenamtskarte beantragen. Damit können sie landesweit sämtliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die das Land, die teilnehmenden Kommunen und private Partner dafür zur Verfügung stellen.
Voraussetzungen
- Ehrenamtliche Betätigung von mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr
- Mindestalter 14 Jahre
- Keine Bezahlung; die Erstattung von tatsächlich angefallenen Aufwendungen ist zulässig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ehrenamtskarte gilt zwei Jahre und kann dann erneut beantragt werden.
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Kreis WesterwaldkreisWer sein ehrenamtliches Engagement seit mindestens 25 Jahren ausgeübt, kann die Jubiläums-Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz beantragen.
Das Engagement kann kontinuierlich in einer Organisation oder aber in verschiedenen Tätigkeitsbereichen erfolgt sein. Auch langjährig Engagierte, die sich aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr engagieren können, können die Karte erhalten.
Die sonstigen Vergabekriterien der Ehrenamtskarte entfallen gänzlich.
Was sollte ich noch wissen?
Die landesweite Ehrenamtskarte ist ein gemeinsames Projekt des Landes mit den teilnehmenden Kommunen. Die Kommunen, die mitmachen, sind auf der Webseite der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung www.wir-tun-was.de im Bereich Ehrenamt zu finden.
Unterstützende Institutionen
1. Jede teilnehmende Kommune hat eine Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner benannt
2. Auskünfte gibt auch die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei