Die Anordnung der sofortigen Vollziehung zum Abschuss des Wolfes GW2478m gemäß der Allgemeinverfügung vom 11.09.2026 ist vom zuständigen Verwaltungsgericht Koblenz vorübergehend – bis zur Entscheidung über einen dort eingereichten Eilantrag – ausgesetzt worden.
Dies bedeutet, dass die Jagd auf den Wolf zurzeit nicht zulässig ist und nicht durchgeführt werden darf.
Über die in Kürze zu erwartende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz wird umgehend informiert.
21. September 2026