Die Jagd auf den Wolf GW 2748m bleibt weiterhin ausgesetzt.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 01.10.2026 (Az.: 1 L 1120/26.KO) den Eilantrag der Naturschutzinitiative e. V. abgelehnt. Die Allgemeinverfügung ist damit grundsätzlich wirksam. Auch die vorläufige Aussetzung des Sofortvollzugs ist damit gegenstandslos. Der Wolf GW 2748m dürfte demnach geschossen werden. Allerdings hat die Naturschutzinitiative e. V. am 02.10.2026 gegen den Beschluss der Verwaltungsgerichts Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt (Az.: 8 B 11617/26). Das Oberverwaltungsgericht wird kurzfristig darüber entscheiden, ob es nun beim Sofortvollzug bleibt, der Wolf GW 2748m also abgeschossen werden darf, oder nicht.
5. Oktober 2026