Ein Stapel von Zeitungen liegt auf einem Laptop.
© Daniel/stock.adobe.com

Presse

Pressemitteilungen

Sicherheit und Ordnung

Endgültige Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes

Jäger dürfen Wolf GW 2748m im Westerwaldkreis schießen

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Eilentscheidung des Verwaltungsgericht Koblenz, die bereits zugunsten des Westerwaldkreises erging. Das OVG erklärt, das Bundesjagdgesetz habe dem europarechtlichen Schutzstandard der Tierart Wolf Genüge getan, jedenfalls soweit es die Entnahme von Wölfen bei einem günstigen Erhaltungszustand dieser Tierart erlaubt. Das eskalierende Verhalten des Wolfs GW 2478m lasse weitere erhebliche Schäden erwarten. Diese Gefahr von weiteren Nutztierrissen führe zu einem Überwiegen des Vollzugsinteresses gegenüber dem Interesse an der Aussetzung des Sofortvollzugs.

Klaus Lütkefedder, Landrat des Westerwaldkreises, betont: „Die Jagd auf den Wolf ist kein Selbstzweck. Vielmehr dient sie dem Schutz der Weidetierhalter, insbesondere der Schaf– und Ziegenhalter. Diese unterstützen mit ihrer wertvollen Arbeit den Erhalt von Offenland-Lebensräumen mit vielen vom Aussterben bedrohten Pflanzen und Tieren.“ Aufgrund der zahlreichen Übergriffe des Greifensteiner Wolfsrudels sähen sich Schaf- und Ziegenhalter vielfach vor der Entscheidung, ihre oft nur nebenberuflich ausgeführte Tätigkeit aufzugeben. In der Folge würde das Offenland verbuschen und die Artenvielfalt verloren gehen. Diese Entwicklung gelte es aufzuhalten. Klaus Lütkefedder zeigt sich zuversichtlich, dass die zuständigen Jäger in der Lage sind, den Wolfsrüden aufzuspüren und zu entnehmen.