Wissen und Unterstützung für ehrenamtliche Tätigkeit
Aufgrund von Krankheit, Behinderung oder hohem Alter können Menschen auf Unterstützung angewiesen sein. Sie sind überfordert, wenn es beispielsweise um die Regelung finanzieller Angelegenheiten, Entscheidungen über Gesundheitsfragen, Behördenkontakte oder die Organisation notwendiger Pflege geht. Gibt es keine Vorsorgevollmacht, kann das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen, der die betroffene Person in festgelegten Bereichen unterstützt und ihre Interessen vertritt. Diese Aufgabe übernehmen häufig Angehörige oder engagierte Ehrenamtliche.
Der Einführungskurs „Betreuungsrecht – Betreuungspraxis“ vermittelt wichtige Grundlagen. In insgesamt fünf Modulen lernen die Teilnehmenden die Anforderungen kennen und erfahren, worauf etwa bei finanziellen Angelegenheiten und gesundheitlichen Belangen zu achten ist. Praxisnahe Beispiele veranschaulichen die Inhalte, das erworbene Wissen unmittelbar auf konkrete Situationen zu übertragen.
Ziel ist es, den Teilnehmenden Sicherheit für die Tätigkeit zu geben und sie bestmöglich auf ihre Aufgaben vorzubereiten. Am Ende der erfolgreichen Teilnahme wird bei der Abschlussveranstaltung am 2. Dezember ein Zertifikat überreicht. Danach besteht die Möglichkeit, sich in Absprache mit der Betreuungsbehörde des Westerwaldkreises als rechtlich Betreuender gerichtlich bestellen zu lassen und hilfebedürftige Menschen rechtlich zu unterstützen und zu vertreten.
Der Einführungskurs findet jeweils mittwochs ab 18 Uhr in den Räumen der Betreuungsvereinigung des Caritasverbands, Bahnallee 16, in Montabaur statt.
Eine Anmeldung ist bis zum 23. Oktober erforderlich beim Betreuungsverein der AWO unter 02602 1066510 beziehungsweise awo@awo-westerwald-betreuung.de oder bei der Betreuungsvereinigung der Caritas unter 02602 160636 beziehungsweise Klaudia.geisler@cv-ww-rl-.de oder kathrin.hoeppner@cv-ww-rl.de. Die genannten Anlaufstellen beantworten auch gern weitere Fragen rund um die Fortbildungsreihe und das Ehrenamt.

