Landrat und Kreisbeigeordnete
Landrat Klaus Lütkefedder
Am 30. August 2026 wählten die Bürgerinnen und Bürger des Westerwaldkreises Klaus Lütkefedder zum neuen Landrat. Mit 60,6 % der Stimmen setze er sich in der Stichwahl gegen Dr. Tanja Machalet durch und begleitet das Amt des Landrates für die kommenden acht Jahre .
Sein Lebenslauf
Klaus Lütkefedder stammt aus Wallmerod und wohnt auch heute dort. Er ist verheiratet, hat zwei Söhne und zwei Enkelinnen.
Nach dem Studium an der Technischen Universität Darmstadt arbeitete er in einem privaten Planungsbüro als Diplom Bauingenieur. 1991 wechselte er ins Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz. Dort baute er unter anderem als Referatsleiter für die Bereiche Innovationspolitik, Regionalentwicklung und Clustermanagement das Metall-Keramik-Cluster in Höhr-Grenzhausen auf. 2009 wurde er zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wallmerod gewählt. Außerdem besitzt er einen Lehrauftrag an der Hochschule Koblenz im Bereich „Soziale Infrastruktur“. Am 11.09.2026 wurde er zum Landrat des Westerwaldkreises ernannt.
Seine Aufgaben
Der Landrat ist nach der Landkreisordnung Vorsitzender des Kreistages des Westerwaldkreises mit eigenem Stimmrecht. Er ist verantwortlich für die Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages und seiner Ausschüsse.
Zugleich ist er Leiter der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur und damit Dienstvorgesetzter aller Bediensteten. Dem Landrat obliegen die Geschäfte der laufenden Verwaltung, sofern nicht der Kreistag zuständig ist.
Der letzte Landrat Achim Schwickert war Leiter des Dezernats I mit den Abteilungen bzw. Stabstellen
- Zentrale Aufgaben und Finanzen
- Bauen
- Jugend, Familie
- Gesundheitsamt
- Stabsstellen Brandschutz, Rettungsdienst | Gleichstellung | Bildung | Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt
- Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb
Nebentätigkeiten des Landrates
Gemäß § 119 Abs. 3 des Landesbeamtengesetztes RLP sind Kommunalbeamte auf Zeit dazu verpflichtet, über Art und Umfang ihrer (…) ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu informieren.
Die Aufstellung der Nebentätigkeiten erfolgt aufgrund des Amtswechsels 2026 im kommenden Jahr.
Der Westerwaldkreis hat eine hauptamtliche Erste Kreisbeigeordnete sowie zwei ehrenamtliche Kreisbeigeordnete, die vom Kreistag gewählt werden. Die Kreisbeigeordneten sind allgemeine Vertreter des Landrates. Sie üben ihr Amt bei Verhinderung des Landrates aus. Darüber hinaus leitet die hauptamtliche Erste Kreisbeigeordnete Gabriele Wieland das Dezernat II, dem die Abteilungen Schulen und Immobilien, Soziales und Umwelt zugeordnet sind.
Hauptamtliche Erste Kreisbeigeordnete
Ehrenamtliche Kreisbeigeordnete
Nebentätigkeiten der Kreisbeigeordneten
Gemäß § 119 Abs. 3 des Landesbeamtengesetztes RLP sind Kommunalbeamte auf Zeit dazu verpflichtet, über Art und Umfang ihrer (…) ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu informieren.
Auch für ehrenamtliche Kreisbeigeordnete gilt die Veröffentlichungspflicht, wenn die erhaltene Vergütung für Ehrenämter einen Schwellenwert überschreitet.
