Bis 16. März unentgeltliche Schulbuchausleihe beantragen
Der Antrag kann am Computer, Smartphone oder Tablet ausgefüllt werden. Ein Drucker wird nicht benötigt. Damit die Bücher für das neue Schuljahr rechtzeitig angeschafft werden können, ist die Abgabefrist der 16. März 2026.
Sollte es Probleme beim Ausfüllen geben, stehen die Ansprechpartner der Schulbuchausleihe in der Kreisverwaltung unter schulbuchausleihe@westerwaldkreis.de beziehungsweise telefonisch unter 02602 124-603 zur Verfügung.
Die unentgeltliche Schulbuchausleihe ist für Familien sowie volljährige Schülerinnen und Schüler gedacht, die bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten. Diese sowie weitere Informationen sind hier einsehbar.
Wird die Einkommensgrenze überschritten, kann vom 8. Mai bis 2. Juni die Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe (Ausleihe gegen Gebühr) beantragt werden. Die dafür notwendigen Freischaltcodes werden dann wie gewohnt kurz zuvor über die Schulen verteilt.

