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Umwelt- und Klimaschutz

Kreisverwaltung gibt Tipps fürs Martinsfeuer

Rücksicht auf Umwelt- und Tierschutz nehmen

Zum Entfachen des Feuers darf nur geeignetes Brennmaterial wie Astschnitt, naturbelassenes Holz und Stroh, Papier und Pappe genutzt werden. Behandeltes Holz, Altreifen oder gar Öl und Dieselkraftstoff als „Starthilfe" sind strikt untersagt. Sollten dennoch derartige Materialien oder andere Abfälle auf die Feuerstätte gelangen, so sind diese umgehend auszusortieren.  Ein Verstoß kann die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zur Folge haben.

Die Auswahl der Feuerstätte sollte besonders sorgfältig erfolgen. Abstände zum Wald oder zu anderen Gehölzen sowie Gebäuden und Straßen sind hinreichend groß zu wählen. Ein besonderes Augenmerk erfordern auch die Sicherheitsvorkehrungen beziehungsweise brandschutzrechtlichen Vorgaben, damit das Feuer nicht außer Kontrolle gerät. Eine enge Zusammenarbeit mit der zuständigen Feuerwehr ist deshalb sehr zu empfehlen. Private Martinsfeuer dürfen nicht durchgeführt werden.

Um auch den Tierschutz zu gewährleisten, sollte das Holz zunächst nur gesammelt werden. Es ist ratsam, den Stapel so spät wie möglich vor dem Verbrennen aufzuschichten oder kurz vorher nochmal umzusetzen. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sich in den Holz- und Reisighaufen Kleintiere aufhalten, die beim Abbrennen im Feuer sterben oder ersticken.

Für weitere Informationen stehen Olaf Glasner (02602 124-370) und Marco Metternich (02602 124-568) vom Umweltreferat der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gern zur Verfügung.