Kindeswohlgefährdung stand im Fokus
Nach der Begrüßung durch Jugendamtsleiter Udo Sturm und Referatsleiterin Alexandra Khan stellten Larissa Preis und Lena Schöndorf den Sonderdienst Kinderschutz der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vor. Dieser wird bei Meldungen nach § 8 a SGB VIII tätig, um den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen. Oft erreichen den Sonderdienst im Vorfeld Fragen von den Fachkräften, wie sie zum Beispiel bei Verdachtsmomenten vorgehen müssen und an wen sie sich wenden können. Hier ist Alexa Musch vom Kinderschutzdienst des Deutschen Roten Kreuzes in ihrer Funktion als „Insoweit erfahrene Fachkraft für den Westerwaldkreis“ die erste Ansprechpartnerin. Sie referierte über ihre Aufgaben, die Gesetzesgrundlagen, den Datenschutz sowie den Ablauf einer anonymen Fallberatung. Wie in einem solchen Verdachtsmoment einer Kindeswohlgefährdung die Melde- und Dokumentationspflichten nach § 47 SGB VIII aussehen und praktisch umzusetzen sind, erklärte die letzte Referentin, Katrin Metternich vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz.
Im Anschluss nutzten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer noch rege die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich untereinander auszutauschen.

