Beschilderung und erhöhten Wildwechsel beachten
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises bittet um erhöhte Aufmerksamkeit und Beachtung der Beschilderung. Die Geschwindigkeit sollte im ausgeschilderten Gefährdungsbereich angepasst herabgesetzt werden. Insbesondere in den ausgeschilderten Gebieten, aber auch generell im Westerwaldkreis, ist jederzeit mit Wildflucht über die Straße zu rechnen. Die Tiere sind aufgescheucht und laufen willkürlich über die Straße. Zusätzlich kann es zu unvermittelten Querungen durch Jagdhunde kommen.
Die Beschilderung wird vom Ausrichter der Jagd bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt und nach einem vorgegebenen Verkehrszeichen-/Beschilderungsplan aufgestellt. Somit handelt es sich um eine offizielle Beschilderung, die zu beachten ist.
Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Bußgelder und gegebenenfalls ein Fahrverbot. Nach der Jagd wird die Beschilderung sofort wieder entfernt.

