Schulbuchausleihe
Leistungsbeschreibung
Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.
Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) und die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe).
Spezielle Hinweise für Kreis WesterwaldkreisFür folgende Schulen organisiert die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises die Schulbuchausleihe:
- Anne-Frank-Realschule plus in Montabaur
- Ernst-Barlach-Realschule plus in Höhr-Grenzhausen
- Realschule plus in Hachenburg
- Gymnasium im Kannenbäckerland in Höhr-Grenzhausen
- Konrad-Adenauer-Gymnasium in Westerburg
- Mons-Tabor-Gymnasium in Montabaur
- Integrierte Gesamtschule IGS Selters
- Berufsbildende Schule in Montabaur
- Berufsbildende Schule in Westerburg
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr ist kein schriftlicher Antrag erforderlich. Eine Bestellung findet grundsätzlich über das Elternportal der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz statt. Falls Eltern keinen Internetzugang haben, können Sie sich an den für Ihre Schule zuständigen Schulträger wenden. Die Schulträger halten sog. „Servicestellen“ bereit, die Eltern bei der Bestellung unterstützen.
Spezielle Hinweise für Kreis WesterwaldkreisLernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe):
Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit kann gestellt werden, wenn das Familieneinkommen die vorgegebenen Einkommensgrenzen nicht überschreitet.Der Antrag kann über folgenden Link bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gestellt werden: Online-Antrag
Werden die Einkommensgrenzen überschritten, ist die Ausleihe gegen Entgelt möglich.
Voraussetzungen
Übersteigt das Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen, können Schulbücher, die bis zu drei Schuljahre im Unterricht verwendet werden, gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.
Spezielle Hinweise für Kreis WesterwaldkreisArbeitshefte, Duden, Atlanten und Bibel müssen selbst gekauft werden.
Lernmittelfreiheit
Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen die in § 3 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet, erhalten per Online-Antrag Schulbücher und ergänzende Druckschriften (z.B. Arbeitshefte) kostenfrei.
Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und des Berufsvorbereitungsjahres nehmen ebenfalls an der kostenfreien Lernmittelausleihe teil, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern. Dies wird allerdings von der besuchten Schule organisiert.
Einkommensgrenzen
Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit kann gestellt werden, wenn das Familieneinkommen die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Bei Schüler/innen, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern leben, beträgt die Einkommensgrenze bei- einem Kind 26.500,- €
- zwei Kindern 30.250,- €
- drei Kindern 34.000,- €
- vier Kindern 37.750,- €
- zzgl. 3.750,- € für jedes weitere Kind.
Bei Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben, beträgt die Einkommensgrenze bei
- einem Kind 22.750,- €
- zwei Kindern 26.500,- €
- drei Kindern 30.250,- €
- vier Kindern 34.000,- €
- zzgl. 3.750,- € für jedes weitere Kind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Kreis WesterwaldkreisErforderlich ist ein Online-Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit, der an die Kreisverwaltung zu richten ist.
Die schriftliche Antragstellung entfällt für die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und dem Berufsvorbereitungsjahr. Dies wird von der Schule direkt organisiert.
Welche Gebühren fallen an?
Bei der entgeltlichen Ausleihe ist die Gebühr abhängig von den ausgeliehenen Schulbüchern. Für ein einjährig verwendetes Schulbuch wird eine Gebühr von einem Drittel des Ladenpreises erhoben. Für ein zwei- oder dreijährig verwendetes Schulbuch fällt eine Gebühr von einem Sechstel des Ladenpreises pro Schuljahr an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Zeitraum für die Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe ändert sich von Jahr zu Jahr und ist abhängig vom Termin der Sommerferien. Er ist im Merkblatt für die Ausleihe gegen Gebühr aufgeführt. Das Merkblatt wird kurz vor Beginn des Anmeldezeitraums in der Schule an die Schülerinnen und Schüler verteilt.
Spezielle Hinweise für Kreis WesterwaldkreisLernmittelfreiheit
Abgabefrist für das Antragsformular zur Beantragung von Lernmittelfreiheit ist jeweils der 15. März für das folgende Schuljahr. In begründeten Fällen kann der Antrag auch später gestellt werden, beispielsweise bei einem Zuzug nach Rheinland-Pfalz nach dem 15. März.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Um an der Ausleihe gegen Gebühr teilnehmen zu können, müssen Sie im Elternportal ein Benutzerkonto anlegen.