Für volljährige Menschen, die auf Grund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen, wird vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Die Betreuung soll krankheitsbedingte Defizite, orientiert an den Wünschen und dem Wohl des Betreuten, ausgleichen und sein Selbstbestimmungsrecht möglichst wahren und fördern.
Für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit können durch eine Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Personen des Vertrauens beauftragt werden, alle oder auch nur bestimmte Angelegenheiten zu regeln. Alternativ ist auch eine Betreuungsverfügung möglich mit der entschieden werden kann, wer als Betreuer bestellt werden soll.
Mit der Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinischen Behandlungen der Bürger wünscht oder ausschließt, falls er aufgrund eines Unfalls oder krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.
Mit der seit Anfang 2023 geltenden Betreuungsreform sind die Wünsche und der Wille von Betreuten neuer inhaltlicher Maßstab für die Betreuertätigkeit. Ziel ist es, die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung zu stärken.
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Viele Menschen haben den Wunsch, für ihre Familienangehörigen hinsichtlich ihres Erbes eine gerechte Lösung zu finden. Doch welche Erbregelungen können getroffen werden, um Streitigkeiten im Vorhinein zu vermeiden? Hier gilt es einige Fallstricke zu beachten, denn Erben und Vererben ist häufig …