Für volljährige Menschen, die auf Grund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen, wird vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Die Betreuung soll krankheitsbedingte Defizite, orientiert an den Wünschen und dem Wohl des Betreuten, ausgleichen und sein Selbstbestimmungsrecht möglichst wahren und fördern.
Für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit können durch eine Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Personen des Vertrauens beauftragt werden, alle oder auch nur bestimmte Angelegenheiten zu regeln. Alternativ ist auch eine Betreuungsverfügung möglich mit der entschieden werden kann, wer als Betreuer bestellt werden soll.
Mit der Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinischen Behandlungen der Bürger wünscht oder ausschließt, falls er aufgrund eines Unfalls oder krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.
Niemand kann vorhersehen, was morgen passieren wird. Deshalb ist es wichtig, sich heute schon darüber Gedanken zu machen. Aus diesem Grund bestimmen immer mehr Menschen Vertreter zur Regelung ihrer privaten und finanziellen Angelegenheiten, die im Ernstfall – etwa bei schwerer Erkrankung – in ihrem …
Mit der seit Anfang 2023 geltenden Betreuungsreform sind die Wünsche und der Wille von Betreuten neuer inhaltlicher Maßstab für die Betreuertätigkeit. Ziel ist es, die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung zu stärken.
Demenz ist eine Erkrankung, die in unterschiedlichen Formen und Krankheitsverläufen auftritt. Sie kann dazu führen, dass sich bei den Betroffenen erlernte Fertigkeiten und geistige Fähigkeiten immer weiter verschlechtern oder sogar verloren gehen. Dadurch benötigen sie je nach Krankheitsverlauf …