Für volljährige Menschen, die auf Grund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen, wird vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Die Betreuung soll krankheitsbedingte Defizite, orientiert an den Wünschen und dem Wohl des Betreuten, ausgleichen und sein Selbstbestimmungsrecht möglichst wahren und fördern.
Für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit können durch eine Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Personen des Vertrauens beauftragt werden, alle oder auch nur bestimmte Angelegenheiten zu regeln. Alternativ ist auch eine Betreuungsverfügung möglich mit der entschieden werden kann, wer als Betreuer bestellt werden soll.
Mit der Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinischen Behandlungen der Bürger wünscht oder ausschließt, falls er aufgrund eines Unfalls oder krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.
Menschen helfen, die sich selbst nicht helfen können. Dafür gibt es die gesetzlichen Betreuenden, wobei die Aufgabe für viele spannend, aber auch herausfordernd sein kann. Deshalb bieten die Betreuungsvereine im nördlichen Westerwaldkreis, die Diakonie in Westerburg und der Betreuungsverein …
Der Stammtisch aller ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer des Westerwaldkreises lädt herzlich zum nächsten Treffen ein. Am Dienstag, 4. Februar, um 17.00 Uhr besteht wieder die Möglichkeit, sich auszutauschen und zu vernetzen.
Niemand kann vorhersehen, was morgen passieren wird. Deshalb ist es wichtig, sich heute schon darüber Gedanken zu machen. Aus diesem Grund bestimmen immer mehr Menschen Vertreter zur Regelung ihrer privaten und finanziellen Angelegenheiten, die im Ernstfall – etwa bei schwerer Erkrankung – in ihrem …