Für volljährige Menschen, die auf Grund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen, wird vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Die Betreuung soll krankheitsbedingte Defizite, orientiert an den Wünschen und dem Wohl des Betreuten, ausgleichen und sein Selbstbestimmungsrecht möglichst wahren und fördern.
Für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit können durch eine Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Personen des Vertrauens beauftragt werden, alle oder auch nur bestimmte Angelegenheiten zu regeln. Alternativ ist auch eine Betreuungsverfügung möglich mit der entschieden werden kann, wer als Betreuer bestellt werden soll.
Mit der Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinischen Behandlungen der Bürger wünscht oder ausschließt, falls er aufgrund eines Unfalls oder krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.
Depressionen gehören hierzulande zu den am häufigsten auftretenden psychischen Erkrankungen. 45 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen sind direkt oder indirekt, zum Beispiel als Angehörige, davon betroffen, besagt die Studie Deutschland-Barometer Depression. Anzeichen können eine anhaltend …
Gesetzliche Betreuer haben verschiedene Rechte und Pflichten, wenn sie die Interessen der ihnen anvertrauten Person wahrnehmen. Dabei bedürfen einige Handlungen oder Rechtsgeschäfte der Genehmigung des Amtsgerichtes. Dies sind beispielsweise die Einwilligung in bestimmte medizinische Maßnahmen, eine …
Kleine und größere Konflikte sind in der Pflege nicht selten. Bei eventuell auftretenden Problemen ist den beteiligten Personen aber oft nicht klar, an wen sie sich wenden können. In Rheinland-Pfalz wurde deshalb im vergangenen Jahr eine Ombudsstelle Pflege eingerichtet.