Page 24 - Bedarfsplan 2021
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Westerwaldkreis                          ___________                                                    Bedarfsplan 2021 – Stand 25.09.2020

               gehört nach der Feuerwehrverordnung Rheinland-Pfalz zu den von den örtlichen Aufgabenträgern,

               z.B. Verbandsgemeinden, zu beschaffenden Feuerwehrfahrzeugen.



















                                                    Vorführfahrzeug TLF 3000

               Sechs Verbandsgemeinden im Westerwaldkreis haben aufgrund einer Anfrage erklärt, Interesse an

               einer gemeinsamen Beschaffung eines für die Gefahrenabwehr bei Vegetations- und Waldbränden
               insbesondere  in  Hinsicht  auf  die  Geländegängigkeit  ertüchtigten  Tanklöschfahrzeuges  3000  zu
               haben.


               Unter Berücksichtigung der im Westerwaldkreis vorhandenen Wald- und Vegetationsflächen, der

               Verkehrsinfrastruktur mit z.B. Autobahnen sowie der ICE-Strecke, zahlreichen landwirtschaftlichen
               Anwesen im Außenbereich und größeren Gewerbebetrieben wäre es von Vorteil, neben den beiden
               Abrollbehältern  Wasser/Schaum  im  Bedarfsfall  auch  überörtlich  auf  mehrere  geländegängige

               Tanklöschfahrzeuge  3000  zurückgreifen  zu  können.  Die  sich  aktuell  bietende  Möglichkeit  einer
               Interkommunalen Zusammenarbeit sollte zusammen mit den sechs Verbandsgemeinden genutzt
               werden.


               In  Anlehnung  an  bereits  erfolgte  Interkommunale  Beschaffungsmaßnahmen  von  anderen
               Feuerwehrfahrzeugen  wäre  -  soweit  die  Verbandsgemeinden  die  Tagesalarmsicherheit  und

               jederzeitige,  auch  mehrtägige  Abkömmlichkeit  des  Fahrzeuges  zusichern  -  eine  Vereinbarung
               abzuschließen.  Diese  sollte  insbesondere  zum  Inhalt  haben:  „Die  Verbandsgemeinden  werden

               Eigentümer sowie Fahrzeughalter und tragen alle Kosten der Fahrzeugunterhaltung. Sie beantragen
               die Landeszuwendung für die Interkommunale Beschaffungsmaßnahme. Verbandsgemeinden und
               Landkreis beteiligen sich finanziell je zur Hälfte an den nicht durch Landeszuwendung gedeckten

               Kosten der Beschaffungsmaßnahme. Die notwendigen Beschaffungsaufträge sollten baldmöglichst,
               spätestens jedoch bis zum Jahr 2024 erteilt sein.“








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