Page 24 - Bedarfsplan 2021
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Westerwaldkreis ___________ Bedarfsplan 2021 – Stand 25.09.2020
gehört nach der Feuerwehrverordnung Rheinland-Pfalz zu den von den örtlichen Aufgabenträgern,
z.B. Verbandsgemeinden, zu beschaffenden Feuerwehrfahrzeugen.
Vorführfahrzeug TLF 3000
Sechs Verbandsgemeinden im Westerwaldkreis haben aufgrund einer Anfrage erklärt, Interesse an
einer gemeinsamen Beschaffung eines für die Gefahrenabwehr bei Vegetations- und Waldbränden
insbesondere in Hinsicht auf die Geländegängigkeit ertüchtigten Tanklöschfahrzeuges 3000 zu
haben.
Unter Berücksichtigung der im Westerwaldkreis vorhandenen Wald- und Vegetationsflächen, der
Verkehrsinfrastruktur mit z.B. Autobahnen sowie der ICE-Strecke, zahlreichen landwirtschaftlichen
Anwesen im Außenbereich und größeren Gewerbebetrieben wäre es von Vorteil, neben den beiden
Abrollbehältern Wasser/Schaum im Bedarfsfall auch überörtlich auf mehrere geländegängige
Tanklöschfahrzeuge 3000 zurückgreifen zu können. Die sich aktuell bietende Möglichkeit einer
Interkommunalen Zusammenarbeit sollte zusammen mit den sechs Verbandsgemeinden genutzt
werden.
In Anlehnung an bereits erfolgte Interkommunale Beschaffungsmaßnahmen von anderen
Feuerwehrfahrzeugen wäre - soweit die Verbandsgemeinden die Tagesalarmsicherheit und
jederzeitige, auch mehrtägige Abkömmlichkeit des Fahrzeuges zusichern - eine Vereinbarung
abzuschließen. Diese sollte insbesondere zum Inhalt haben: „Die Verbandsgemeinden werden
Eigentümer sowie Fahrzeughalter und tragen alle Kosten der Fahrzeugunterhaltung. Sie beantragen
die Landeszuwendung für die Interkommunale Beschaffungsmaßnahme. Verbandsgemeinden und
Landkreis beteiligen sich finanziell je zur Hälfte an den nicht durch Landeszuwendung gedeckten
Kosten der Beschaffungsmaßnahme. Die notwendigen Beschaffungsaufträge sollten baldmöglichst,
spätestens jedoch bis zum Jahr 2024 erteilt sein.“
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