Page 19 - Bedarfsplan 2021
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Westerwaldkreis                          ___________                                                    Bedarfsplan 2021 – Stand 25.09.2020



               E - Bedarfsplanung für den Zeitraum 2021 - 2025




               E 1 - Bauliche Anlagen und Einrichtungen


               E 1.1 - Gleichwellenfunksystem
               Nachdem  der  Sprechfunkverkehr  der  Feuerwehr  zwischenzeitlich  über  ein  landeseinheitliches
               Digitalfunksystem  abgewickelt  wird,  erfolgt  nur  noch  die  Alarmierung  über  das  analoge

               Gleichwellenfunksystem des Landkreises. Was mit der veralteten Systemtechnik und vereinzelten
               baulichen  Anlagen  an  den  Antennenstandorten  nach  Einführung  der  seit  Jahren  angekündigten
               digitalen  Alarmierungstechnik  geschieht,  ist  noch  nicht  absehbar.  Derzeit  besteht  kein

               Handlungsbedarf.


               E 1.2 – Stellplätze und Räume zur Unterbringung überörtlicher Fahrzeuge/Ausrüstung
               An  den  laufenden  Kosten  der  Verbandsgemeinden  für  die  Unterbringung  von  kreiseigenen
               Fahrzeugen,  Abrollbehältern  und  sonstigen  Ausrüstungsgegenständen  mit  einem  ausschließlich
               überörtlichen  Einsatzwert  beteiligt  sich  der  Westerwaldkreis.  Monatlich  wird  dazu  eine

               Stellplatzpauschale  gewährt.  Für  Einsatzmittel  mit  sowohl  örtlichem  als  auch  überörtlichem
               Einsatzwert werden keine Zahlungen geleistet.


               E 1.3 – Zentrale Atemschutzübungsanlage
               - vgl. E 3.1 -


               E 1.4 - Einrichtungen zur Warnung der Bevölkerung
               In Gefahrensituationen ist die Information und Warnung der Bevölkerung eine wichtige Aufgabe des
               Katastrophenschutzes.    Nur    so   kann    die   Bevölkerung    im   Notfall   die   geeigneten

               Selbsthilfemaßnahmen  ergreifen.  Die  Warnung  kann  je  nach  Verfügbarkeit  durch  Sirenen,
               Lautsprecherfahrzeuge oder die persönliche Warnung entweder durch Einsatzkräfte oder aus dem
               persönlichen  Umfeld  (Familie,  Freunde,  Nachbarn  etc.)  erfolgen.  Als  wichtiges  Warn-  und

               Informationsmittel  stehen  darüber  hinaus  auch  die  Rundfunkmedien,  Sozialen  Netzwerke  und
               Presseagenturen zur Verfügung. Für die Übermittlung der Warnung an die Medien stellt der Bund in

               Deutschland das Modulare Warnsystem (MoWaS) und für Smartphones die Notfall-Informations-
               und Nachrichten-App (NINA) zur Verfügung.


               Neben den Systemen des Bundes MoWaS und NINA hat der Westerwaldkreis für die Warnung
               seiner Einwohner auch auf seine eigenen Kosten das System KATWARN für eine Warnung über

               Mobiltelefone im Einsatz, welches in den vergangenen Jahren wiederholt genutzt wurde.

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