Page 12 - Bedarfsplan 2021
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Westerwaldkreis                          ___________                                                    Bedarfsplan 2021 – Stand 25.09.2020



               C - Erfüllung des Organisations- und Bedarfsplanes 2015



               Die überörtliche Gefahrenabwehr ist gesetzliche Pflichtaufgabe des Westerwaldkreises. Er erfüllt
               diese  Aufgabe  nicht  selbst,  sondern  hat  sie  auf  die  leistungsfähigen  Feuerwehren  der

               Verbandsgemeinden  und  andere  Hilfsorganisationen  übertragen.  Im  Folgenden  werden  die  zur
               Erfüllung  des  Organisations-  und  Bedarfsplans  2015  des  Westerwaldkreises  „Brandschutz,

               Allgemeine  Hilfe,  Katastrophenschutz“  vom  09.10.2015  selbst  bzw.  mit  Unterstützung  des
               Westerwaldkreises  von  Dritten  beschafften  Einsatzmittel  und  sonstige  Maßnahmen  kurz
               beschrieben.



               C 01 - Wechselladerfahrzeug-Konzept

               Die Vorhaltung von Wechselladerfahrzeugen und Abrollbehältern (AB) durch den Westerwaldkreis
               hat  in  den  letzten  Jahren  zunehmend  an  Bedeutung  gewonnen.  Der  Landkreis  hat  sein

               Wechselladerfahrzeug-Konzept  wiederholt,  letztmals  im  Organisations-  und  Bedarfsplan  2015,
               fortgeschrieben.
































                                           Wechselladerfahrzeuge des Westerwaldkreises


               Die Wechselladerfahrzeuge (WLF) sind aufgrund der möglichen Mehrfachnutzung kostengünstiger
               als eine Vielzahl von Einsatzfahrzeugen mit festen Aufbauten für z.B. Atemschutz (GW A), Gefahrgut
               (GW  G)  oder  Rüstmaterial  (RW).  Mit  reduzierten  Unterhaltungskosten  aufgrund  von

               Fahrgestelleinsparungen kann gerechnet werden. Im Detail:


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