Page 12 - Bedarfsplan 2021
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Westerwaldkreis ___________ Bedarfsplan 2021 – Stand 25.09.2020
C - Erfüllung des Organisations- und Bedarfsplanes 2015
Die überörtliche Gefahrenabwehr ist gesetzliche Pflichtaufgabe des Westerwaldkreises. Er erfüllt
diese Aufgabe nicht selbst, sondern hat sie auf die leistungsfähigen Feuerwehren der
Verbandsgemeinden und andere Hilfsorganisationen übertragen. Im Folgenden werden die zur
Erfüllung des Organisations- und Bedarfsplans 2015 des Westerwaldkreises „Brandschutz,
Allgemeine Hilfe, Katastrophenschutz“ vom 09.10.2015 selbst bzw. mit Unterstützung des
Westerwaldkreises von Dritten beschafften Einsatzmittel und sonstige Maßnahmen kurz
beschrieben.
C 01 - Wechselladerfahrzeug-Konzept
Die Vorhaltung von Wechselladerfahrzeugen und Abrollbehältern (AB) durch den Westerwaldkreis
hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Der Landkreis hat sein
Wechselladerfahrzeug-Konzept wiederholt, letztmals im Organisations- und Bedarfsplan 2015,
fortgeschrieben.
Wechselladerfahrzeuge des Westerwaldkreises
Die Wechselladerfahrzeuge (WLF) sind aufgrund der möglichen Mehrfachnutzung kostengünstiger
als eine Vielzahl von Einsatzfahrzeugen mit festen Aufbauten für z.B. Atemschutz (GW A), Gefahrgut
(GW G) oder Rüstmaterial (RW). Mit reduzierten Unterhaltungskosten aufgrund von
Fahrgestelleinsparungen kann gerechnet werden. Im Detail:
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