Page 11 - Bedarfsplan 2021
P. 11
Westerwaldkreis ___________ Bedarfsplan 2021 – Stand 25.09.2020
Die aus der Rechtsanwendung und der dazu ergangenen Rechtsprechung ergangenen Urteile
finden bei den Planungsüberlegungen im Einzelfall Berücksichtigung. Beispielhaft kann dazu das
Urteil 10A 363/86 des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 11.12.1987 genannt werden. Zitat:
“ Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch
jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein
Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen
einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. “
Dieser Ausschnitt aus dem Urteil zeigt auf, dass auch ohne „nennenswerte“ bzw. „kritische“ Einsätze
in der Vergangenheit diese für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden dürfen.
Seite 8