Page 11 - Bedarfsplan 2021
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Westerwaldkreis                          ___________                                                    Bedarfsplan 2021 – Stand 25.09.2020





               Die  aus  der  Rechtsanwendung  und  der  dazu  ergangenen  Rechtsprechung  ergangenen  Urteile
               finden bei den Planungsüberlegungen im Einzelfall Berücksichtigung. Beispielhaft kann dazu das
               Urteil 10A 363/86 des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 11.12.1987 genannt werden. Zitat:


               “  Es  entspricht  der  Lebenserfahrung,  dass  mit  der  Entstehung  eines  Brandes  praktisch
               jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein

               Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen
               einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. “


               Dieser Ausschnitt aus dem Urteil zeigt auf, dass auch ohne „nennenswerte“ bzw. „kritische“ Einsätze
               in der Vergangenheit diese für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden dürfen.




























































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