Page 7 - Bedarfsplan 2021
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Westerwaldkreis ___________ Bedarfsplan 2021 – Stand 25.09.2020
A - Einleitung
Die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen gegen Brandgefahren
(Brandschutz), gegen andere Gefahren (Allgemeine Hilfe) und gegen Gefahren größeren Umfanges
(Katastrophenschutz) sind in Rheinland-Pfalz Gegenstand des Landesgesetzes über den
Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und
Katastrophenschutzgesetz - LBKG -).
Das rheinland-pfälzische Gefahrenabwehrsystem ist als Verbundsystem zwischen den örtlichen
(Gemeinden), den überörtlichen (Landkreise) und dem zentralen Aufgabenträger (Land) organisiert.
Art und Umfang des Zusammenwirkens basiert auf vorherigen planerischen Überlegungen der
Beteiligten, die im Einsatzfall eine ordnungsgemäße Hilfeleistung sicherstellen sollen.
Letztmals wurden auf Kreisebene konzeptionelle Überlegungen über die von ihm vorzuhaltenden
Einrichtungen, Gerätschaften und Fahrzeuge durch Beschluss des Kreistages im Organisations-
und Bedarfsplan 2015 des Westerwaldkreises „Brandschutz, Allgemeine Hilfe, Katastrophenschutz“
vom 09.10.2015 verbindlich niedergeschrieben. Der aktuelle Organisations- und Bedarfsplan gilt für
den Planungszeitraum 2015 bis einschließlich 2020; für die Folgejahre bedarf es einer punktuellen
Fortschreibung.
Nach Beteiligung der Verbandsgemeinden des Westerwaldkreises, des DRK-Kreisverbandes
Westerwald, der ehrenamtlichen Feuerwehr-Führungskräfte des Landkreises sowie der
Verbandsgemeinden und Vertretern des Deutschen Roten Kreuzes im Frühjahr 2020 wurden die
Planungen aus dem Jahr 2015 punktuell fortgeschrieben und mit der zuständigen Fachaufsicht bei
der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier abgestimmt. Mit einbezogen wurden dabei
insbesondere der Umsetzungsstand des Organisations- und Bedarfsplanes 2015, die Entwicklung
des kreis- , landes- und bundesweiten Einsatzgeschehens der letzten Jahre, die fortgeschriebenen
feuerwehrbezogenen Bedarfsplanungen der Verbandsgemeinden des Landkreises und auch die
Entwicklung im Bereich des ehrenamtlichen Hilfspersonals.
Die für die nächsten fünf Jahre geltenden Überlegungen wurden im „Bedarfsplan 2021 – Überört-
licher Brandschutz, überörtliche Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz des Westerwaldkreises
vom 25.09.2020“ niedergeschrieben.
Unabhängig von den Einheiten der kommunalen Aufgabenträger werden zur Sicherstellung des
Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes im Westerwaldkreis
zahlreiche anerkannte Hilfsorganisationen tätig. Insoweit wären zu nennen:
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