Page 7 - Bedarfsplan 2021
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Westerwaldkreis                          ___________                                                    Bedarfsplan 2021 – Stand 25.09.2020


               A - Einleitung


               Die  Gewährleistung  vorbeugender  und  abwehrender  Maßnahmen  gegen  Brandgefahren

               (Brandschutz), gegen andere Gefahren (Allgemeine Hilfe) und gegen Gefahren größeren Umfanges
               (Katastrophenschutz)  sind  in  Rheinland-Pfalz  Gegenstand  des  Landesgesetzes  über  den
               Brandschutz,    die    Allgemeine    Hilfe   und    den    Katastrophenschutz     (Brand-    und

               Katastrophenschutzgesetz - LBKG -).

               Das  rheinland-pfälzische  Gefahrenabwehrsystem  ist  als  Verbundsystem  zwischen  den  örtlichen
               (Gemeinden), den überörtlichen (Landkreise) und dem zentralen Aufgabenträger (Land) organisiert.

               Art  und  Umfang  des  Zusammenwirkens  basiert  auf  vorherigen  planerischen  Überlegungen  der
               Beteiligten, die im Einsatzfall eine ordnungsgemäße Hilfeleistung sicherstellen sollen.

               Letztmals wurden auf Kreisebene konzeptionelle Überlegungen über die von ihm vorzuhaltenden

               Einrichtungen, Gerätschaften und Fahrzeuge durch Beschluss des Kreistages  im Organisations-
               und Bedarfsplan 2015 des Westerwaldkreises „Brandschutz, Allgemeine Hilfe, Katastrophenschutz“

               vom 09.10.2015 verbindlich niedergeschrieben. Der aktuelle Organisations- und Bedarfsplan gilt für
               den Planungszeitraum 2015 bis einschließlich 2020; für die Folgejahre bedarf es einer punktuellen
               Fortschreibung.


               Nach  Beteiligung  der  Verbandsgemeinden  des  Westerwaldkreises,  des  DRK-Kreisverbandes
               Westerwald,  der  ehrenamtlichen  Feuerwehr-Führungskräfte  des  Landkreises  sowie  der
               Verbandsgemeinden und Vertretern des Deutschen Roten Kreuzes im Frühjahr 2020 wurden die

               Planungen aus dem Jahr 2015 punktuell fortgeschrieben  und mit der zuständigen Fachaufsicht bei
               der  Aufsichts-  und  Dienstleistungsdirektion  in  Trier  abgestimmt.  Mit  einbezogen  wurden  dabei

               insbesondere der Umsetzungsstand des Organisations- und Bedarfsplanes 2015, die Entwicklung
               des kreis- , landes- und bundesweiten Einsatzgeschehens der letzten Jahre, die fortgeschriebenen
               feuerwehrbezogenen  Bedarfsplanungen  der  Verbandsgemeinden  des  Landkreises  und  auch  die

               Entwicklung im Bereich des ehrenamtlichen Hilfspersonals.

               Die für die nächsten fünf Jahre geltenden Überlegungen wurden im „Bedarfsplan 2021 – Überört-
               licher Brandschutz, überörtliche Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz des Westerwaldkreises

               vom 25.09.2020“ niedergeschrieben.




               Unabhängig  von  den  Einheiten  der kommunalen  Aufgabenträger  werden  zur  Sicherstellung  des
               Brandschutzes,  der  Allgemeinen  Hilfe  und  des  Katastrophenschutzes  im  Westerwaldkreis
               zahlreiche anerkannte Hilfsorganisationen tätig. Insoweit wären zu nennen:





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