Page 34 - Bedarfsplan 2021
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Westerwaldkreis                          ___________                                                    Bedarfsplan 2021 – Stand 25.09.2020


               E 6 - Einheiten des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes

               Die  Fahrzeug-,  Geräte-  und  Personalausstattung  der  Schnelleinsatzgruppen  (SEG)  im

               Westerwaldkreis  entspricht  in  seinen  Grundzügen  den  Empfehlungen  in  der  Neufassung  des
               landeseinheitlichen  Konzeptes  „Katastrophenschutzstrukturen  des  Sanitäts-,  Betreuungs-  und
               Verpflegungsdienstes  in  Rheinland-Pfalz  (HiK-Konzept)  vom  29.10.2018  (Version  3.0)“.  Zu  den

               einzelnen Katastrophenschutzmodulen ist auszuführen:


               E 6.1 - KatS-Modul Abschnittsleitung Gesundheit
               Die Abschnittsleitung wird geführt von einem leitenden Notarzt (LNA) und einem Organisatorischen
               Leiter (OrgL). Im Westerwaldkreis steht insoweit genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung.



               E 6.2 - KatS-Modul Führung
               Der Einheit obliegt im Einsatz zum Beispiel das Führen von KatS-Modulen oder die Unterstützung
               der  Abschnittsleitung  Gesundheit.  Angehörige  der  DRK-Ortsverbände  Herschbach  und  Selters

               besetzen bei Bedarf zusammen mit Angehörigen der IuK-Einheit Selters das Führungsfahrzeug.
               Dies wurde im Jahr 2019 beschafft und ist technisch darauf ausgerichtet, im Großschadensfall mit
               der Einsatzleitkomponente ELW 2 des Landkreises zusammen zu arbeiten.



               E 6.3 - KatS-Modul Sanitätsdienst
               Die Aufgaben der medizinischen Versorgung von Verletzten sowie Erkrankten und bei Bedarf die
               Übernahme von zusätzlichen Transportaufgaben wird im Westerwaldkreis von sechs aus zwei oder
               mehr  DRK-Ortvereinen  gebildeten  Schnelleinsatzgruppen  mit  vereinseigenen  Einsatzfahrzeugen

               wahrgenommen.


               Auf der Grundlage der bisherigen Finanzierungsform der Fahrzeuge der SEG (gefördert werden nur
               Fahrzeuge nach dem HiK-Konzept, 40 % Landeszuschuss, 25 % Kreis- und 35 % Vereinsanteil)
               werden  pro  Jahr  max.  zwei  Einsatzfahrzeuge  auf  der  Basis  einer  schriftlichen  Vereinbarung

               federführend durch die Kreisverwaltung beschafft. In dieser Vereinbarung werden insbesondere die
               Fragen  der  Fahrzeugunterhaltung  und  -versicherung,  des  Eigentums  und  der  Sicherung  der
               Finanzierungsanteile geregelt.


               Zur Ergänzung der Ausstattung von Einsatzfahrzeugen der Schnelleinsatzgruppen werden mittel-
               fristig sechs CO-/Kohlenmonoxid-Messgeräte beschafft. Mit diesen ist es möglich, direkt an Ein-










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