Wichtige Information an die Bevölkerung:

Kreisgesundheitsamt rät zur Windpocken-Impfung

Jedes Jahr im Winter häufen sich beim Gesundheitsamt des Westerwaldkreises die Meldungen über Windpocken Erkrankungen – so auch in diesem Jahr! Vielen Erwachsenen sind die Windpocken noch aus ihrer Kindheit eine Erinnerung. Fiese, stark juckende Bläschen und Pusteln die verkrusten, sich aber auch entzünden können und dann Narben hinterlassen. Dazu kommen Fieber und allgemeines Krankheitsgefühl. Insbesondere Säuglinge und Immungeschwächte können schwere Verläufe mit bakteriellen Superinfektionen, Lungenentzündung und Beteiligung des Nervensystems erleiden.

Seit 2004 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts die Impfung gegen Windpocken. Die erste Impfung sollte gleichzeitig mit der ersten Masern-Mumps-Röteln- Impfung im Alter von 11-14 Monaten erfolgen. Die 2. Impfung dann im Alter von 15 bis 23 Monaten. „Eltern sollten den Impfschutz ihrer Kinder überprüfen, und verpasste oder vergessene Impfungen schnellstmöglich nachholen,“ insistiert Obermedizinalrätin Sarah Omar. „Vor einer geplanten Schwangerschaft sollten Frauen ihren Impfschutz überprüfen lassen, falls sie selbst als Kind keine Windpocken hatten. Eine Windpocken Erkrankung der Schwangeren in Nähe der Geburt kann schwerste Verläufe beim Neugeborenen verursachen,“ so die Leiterin des Kreisgesundheitsamtes Omar weiter.

Bei Ausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen kann das Gesundheitsamt Betretungsverbote für nicht geimpfte Kinder aussprechen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern. Diese erstrecken sich in der Regel über 16 Tage, da es so lange dauern kann bis ein Angesteckter selbst erkrankt. Leider häufen sich Fälle, in denen das Gesundheitsamt Betretungsverbote aussprechen muss, da immer noch zu wenige Kinder vollständig geimpft sind. Erkrankten ist es bis zum vollständigen Abheilen der Bläschen nicht gestattet, Gemeinschaftseinrichtungen zu betreten.

Obwohl die Windpocken im Allgemeinen als harmlose Kinderkrankheit gelten, können schwere Verläufe, insbesondere bei Säuglingen auftreten. Ein umfassender Impfschutz in der Bevölkerung schützt nicht nur den Geimpften selbst, sondern auch die Kleinsten, die selbst noch nicht geimpft werden können!

 

Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung

Buz: Impfung im Kreisgesundheitsamt

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