Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Sorgen Sie vor - dafür ist es nie zu früh!

Am Mittwoch, den 15. September 2021, findet um 18:00 Uhr eine Informationsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine des Westerwaldkreises in der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod statt.

Kein Mensch ist vor Unheil geschützt. Ein Unfall, die Folgen einer Operation oder eine plötzliche Krankheit können jeden treffen. So können Menschen jeden Alters in die Situation kommen, dass andere für sie handeln und entscheiden müssen.

Dann ist es gut, wenn die Wünsche und Vorstellungen bekannt und auch im Zweifel nachzulesen sind. Noch besser ist es, wenn Vertrauenspersonen wie Angehörige oder Freunde bevollmächtigt wurden, die ohne weiteren bürokratischen Aufwand für die erkrankte Person in ihrem Sinne handeln können.

Für solche Notfälle werden im Vortrag die drei Optionen einer Vorsorge vorgestellt:

Welche Möglichkeiten bietet eine Vorsorgevollmacht? Worauf muss geachtet werden, damit im Notfall schnelles Handeln möglich ist? Welche Gefahren kann eine Vorsorgevollmacht beinhalten?
Was ist eine Betreuungsverfügung? Wann macht es Sinn, eine solche zu erstellen?
Wann tritt eine Patientenverfügung in Kraft? Welche Wünsche kann ich dort formulieren? Wen kann ich bevollmächtigen?

Zu diesen und anderen Fragen sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten rund um die Vorsorgemöglichkeiten wird informiert. Der Besuch der Veranstaltung im Großen Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis zum 13. September erforderlich.

Anmeldung: Betreuungsverein Caritas Verband WW-Rhein-Lahn e.V., Philipp-Gehling-Straße 4, 56410 Montabaur, Tel. 02602/1606-36, elke.schaefer-krueger@cv-ww-rl.de.

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