Vermieter im Westerwaldkreis sind gefragt!

Vermieterbefragung im Westerwaldkreis – die Kreisverwaltung bittet um Unterstützung

Wie hoch sind die Wohnungsmieten im Westerwaldkreis? Diese Frage soll laut einer Pressemeldung der Kreisverwaltung mit Hilfe eines sogenannten „Schlüssigen Konzeptes“ beantwortet werden. Um das Konzept mit gültigen Daten zu füllen, sind nun die Vermieterinnen und Vermieter im Westerwaldkreis gefragt

Ziel des Kreishauses ist es, mit dem „Schlüssigen Konzept“ das Mietpreisniveau im Kreisgebiet zuverlässig und repräsentativ zu ermitteln. Um dies zu ermöglichen, wird eine möglichst breite Datengrundlage benötigt. Deshalb wird an dieser Stelle die Teilnahmebereitschaft und Unterstützung der angeschriebenen Vermieter benötigt.

Denn die Kreisverwaltung macht deutlich, dass das Mietpreisniveau im Landkreis verlässlicher abgebildet werden kann, wenn möglichst viele Vermieterinnen und Vermieter teilnehmen. Aktuell läuft bereits eine Abfrage bei den bekannten Wohnungsunternehmen im Landkreis. Nun soll eine ergänzende Befragung zufällig ausgewählter Vermieter folgen. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, werden hierzu in den nächsten Tagen rund 4.000 Schreiben des Landrates und Fragebögen zur anonymen Mietwerterhebung versandt. Mit der Erstellung dieses „Schlüssigen Konzeptes“ steht das Kreishaus in Montabaur allerdings nicht alleine da. Wie der Meldung zu entnehmen ist, wurde das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte aus Hamburg beauftragt, die Kreisverwaltung zu unterstützen.

Das Konzept soll dem Sozialamt in Zukunft dabei helfen zu ermitteln, welche Kosten als angemessen bei der Bewilligung von Sozialleistungen gelten.

Laut Pressemeldung können damit zukünftig im Westerwaldkreis auch die Leistungen für die Unterkunftskosten angepasst und in angemessenem Umfang gewährt werden. Gleichzeitig erfolgt ein wichtiger Schritt zur Versorgung der Leistungsberechtigten mit Wohnraum. Die Datenerhebung liegt damit nicht nur im Interesse der Leistungsberechtigten, sondern auch im Interesse der Vermieter und aller Steuerzahler. Nicht selten werden von der Rechtsprechung bei sozialrechtlichen Streitigkeiten über die angemessenen Unterkunftskosten solche Konzepte als Entscheidungshilfe gefordert.

Die Daten werden anonymisiert erhoben und die zum Abschluss erstellte Übersicht lässt keinen Rückschluss auf einzelne Mieter oder Vermieter zu. Der Datenschutz wird zu jeder Zeit gewahrt. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig und kostenlos.

 

Zurück