Umgangsrecht versus Schutz vor Gewalt
Reader zur Fachtagung veröffentlicht
Wie können von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder wirksam geschützt werden, wenn das Wahrnehmen von Umgangsrecht sie gefährden könnte? Diese Frage brannte den zahlreichen Teilnehmenden der Fachtagung des Runden Tisches gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen Rhein-Westerwald unter den Nägeln. Vertreterinnen und Vertreter von Beratungsstellen, Jugendämtern, Polizeidienststellen und Schulen verfolgten aufmerksam die Ausführungen von Sabine Heinke, weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht –Familiengericht a. D. Diese klärte unter anderem über die Abläufe der familiengerichtlichen Verfahren im Kontext von Gewalt auf.
In ihrem Vortrag benannte Sabine Heinke auch Stolpersteine und Defizite. So sei als Regelsatz im Bürgerlichen Gesetzbuch formuliert, dass das Umgangsrecht mit beiden Eltern dem Kindeswohl diene. In Fällen häuslicher Gewalt könnte sich der Kontakt aber negativ auswirken. Sie schilderte, wie herausfordernd es für Familienrichterinnen und Familienrichter sei, vom Regelsatz abzuweichen und selbst Ermittlungen vorzunehmen.
Hinzu käme, dass oftmals wichtige Informationen auf dem Weg zum Gericht verloren gingen. Bis es zu einem familiengerichtlichen Verfahren kommt, gab es laut Sabine Heinke meist bereits einen langen Weg durch verschiedene Institutionen. Um gewaltbetroffene Erwachsene und die Kinder wirksamer schützen zu können, müssten Schnittstellen besser beleuchtet, die Informationen zusammengetragen und vollständig weitergegeben werden, forderte sie.
Die wichtigsten Inhalte ihres Vortrags können nun in einem Reader zur Tagung bei der Gleichstellungsstelle des Westerwaldkreises kostenfrei angefordert oder unter www.westerwaldkreis.de/frauen-gleichstellung.html heruntergeladen werden.
Foto: Martin Boden
Buz: v.l.n.r.: Landrat Achim Hallerbach (Kreis Neuwied) präsentiert gemeinsam mit den Gleichstellungsbeauftragten Daniela Kiefer (Kreis Neuwied) und Beate Ullwer (Westerwaldkreis) den Reader zur Fachtagung.