Technologieförderprogramm „InnoTop“ des Landes wird 2016 fortgesetzt

Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung in Mainz hat die Technologieförderung neu gefasst. Die bisherige einzelbetriebliche Innovations- und Technologieförderung „InnoTop“ wird unter neuen Fördervoraussetzungen auch 2016 fortgesetzt. Darauf weist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westerwaldkreis (WFG) hin.
Die neue Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung zu den Entwicklungskosten mit der Vergabe von Zuschüssen bis zu 500.000 Euro, im Einzelfall bei der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen bis zu 750.000 Euro.

Förderfähige Vorhaben sind technologisch anspruchsvolle Entwicklungen neuer Produkte oder Produktionsverfahren, die der industriellen Forschung und/oder der experimentellen Entwicklung zugeordnet werden. Bei Vorhaben der industriellen Forschung (Fördersatz bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten) steht die Gewinnung neuer Erkenntnisse und Fertigkeiten im Vordergrund. Bei Vorhaben der experimentellen Entwicklung (Fördersatz bis zu 45 Prozent) geht es um die Umsetzung der Kenntnisse und Fertigkeiten in neue Produkte und Verfahren.

Zu den förderfähigen Kosten zählen Personalkosten für die Durchführung der FuE-Maßnahme im Unternehmen (Entwicklung, Konstruktion, Fertigung und Erprobung), die Abschreibung für Instrumente und Ausrüstungen, Fremdleistungen sowie die Materialkosten für den Aufbau von Prototypen und deren Erprobung.. Die Entwicklung kommerziell nutzbarer Prototypen kann in die Förderung eingeschlossen werden, wenn es sich bei dem Prototyp notwendigerweise um das kommerzielle Endprodukt handeln muss, da die Herstellung allein für Demonstrations- und Auswertungszwecke zu teuer wäre.

Zuwendungsempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz. In Ausnahmefällen können auch größere Unternehmen gefördert werden. Nähere Einzelheiten zum Förderprogramm bei der WFG unter Telefon 02602 124-308 oder E-Mail: Michael.Jodlauk@westerwaldkreis.de.

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