Nachregistrierung und ED-Behandlung von Asylsuchenden

Ausländerbehörde vom 18. bis 20.04. geschlossen

Westerwaldkreis. Aufgrund des enormen Flüchtlingszustroms im vergangenen Jahr sind zahlreiche Asylsuchende nicht ordnungsgemäß registriert worden, was nun auf Veranlassung des Integrationsministeriums nachgeholt werden soll. Die damit verbundenen, umfangreichen Vorbereitungsmaßnahmen machen eine Schließung der kreiseigenen Ausländerbehörde vom 18. bis 20.04.2016 erforderlich.

Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium hat die Nachregistrierung zahlreicher Asylsuchender unmittelbar in den Kommunen des Landes veranlasst und benötigt dazu deren Unterstützung.

Bisher wurden nur die Personalien erfasst, nicht jedoch die erkennungsdienstliche Behandlung in Form von Fingerabdrücken und biometrischen Lichtbildern durchgeführt. Dies wird nun nachgeholt. Mit der Nachregistrierung sollen die Asylverfahren zügiger bearbeitet und einer missbräuchlichen Ausnutzung des Asylrechts entgegengewirkt werden.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde in der Kreisverwaltung bedeutet dies, dass sie in Vorbereitung der durchzuführenden Nachregistrierung zunächst circa 2.500 Akten sichten müssen, um den betroffenen Personenkreis herauszufiltern. Dieser erhebliche Zeit- und Arbeitsaufwand macht eine Schließung der kreiseigenen Ausländerbehörde in der Zeit von 18. bis 20. April notwendig.

Die Kreisverwaltung bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner um Verständnis.

Zurück