Mehr Wohngeld seit Jahresbeginn

Wohngeld wurde der Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst

Mit Jahresbeginn wurde das Wohngeldgesetz reformiert. Die jetzige Wohngeldreform bedeutet eine Verbesserung für viele Menschen, die ein geringes Erwerbseinkommen oder eine geringe Rente haben. Darauf weist die Kreisverwaltung in Montabaur hin. Im Mittelpunkt der Wohngeldreform 2016 steht die Anpassung des Wohngeldes an die Mieten- und Einkommensentwicklung der letzten Jahre, denn die letzte Wohngelderhöhung fand zuletzt im Jahre 2009 statt.  Wohngeld soll Haushalten mit niedrigem Einkommen ein angemessenes familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich ermöglichen und auf Dauer sichern. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt werden kann, hängt von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete oder der Belastung ab. Berücksichtigungsfähig ist die Miete oder Belastung, soweit sie angemessen ist. Die Höchstbeträge richteten sich nach der Mietstufe der Gemeinde und der Haushaltsgröße.

Wohngeld wird bei einer Mietwohnung als Mietzuschuss und bei Wohnungs- und Hauseigentum als Lastenzuschuss gewährt. Das Bundesbauministerium, Referat Öffentlichkeitsarbeit, 11055 Berlin, hat eine Infobroschüre herausgegeben. Sie kann bei dem Publikationsversand der Bundesregierung bestellt werden und ist auch im Internet unter www.bmub.bund.de abruf- und bestellbar.

Antragsvordrucke und weitere Informationen sind bei der jeweilig zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung und auch bei der Wohngeldstelle der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises erhältlich. Die Antragsunterlagen können auch unter http://fm.rlp.de/de/themen/bauen-und-wohnen/wohngeld/ heruntergeladen werden.

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