Landwirte dürfen Zwischenfrüchte bereits jetzt einarbeiten

Landwirte in Rheinland-Pfalz dürfen Zwischenfrüchte künftig bereits ab dem 15. Januar einarbeiten. Nach Informationen der Kreisverwaltung, Abteilung Landwirtschaft, soll eine entsprechende Landesverordnung erlassen werden. Damit werde den Landwirten eine frühzeitige Aussaat auf Feldern ermöglicht, die erstmals im Rahmen des Greenings im vergangenen Jahr mit Zwischenfrüchten eingesät wurden, heißt es aus dem Mainzer Landwirtschaftsministerium.

Nach der so genannten Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV) des Bundes sind Zwischenfrüchte, Begrünungen und Winterkulturen grundsätzlich bis zum 15. Februar auf den Feldern zu belassen. Das Beweiden und das Walzen, Schlegeln oder Häckseln der Grasuntersaat oder Zwischenfrüchten ist zulässig. Aus Gründen der Witterung, des Pflanzen- oder Erosionsschutzes können Landesregierungen für bestimmte Gebiete frühere Umbruchtermine bestimmen. Von dieser Möglichkeit macht Rheinland-Pfalz nun insbesondere aufgrund der witterungs- und klimabedingten Besonderheiten im Land Gebrauch. Einarbeitungszeitpunkte aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben davon unberührt.

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