Kreisverwaltung informiert

Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung ökologischer Vorrangflächen

Das Landwirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz hat Landwirten genehmigt, brachliegende Ackerflächen zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. Damit wird auf die starke Beeinträchtigung von Dauergrünlandflächen durch die starken Regenfälle reagiert.

Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, dürfen ab 1. Juli in Rheinland-Pfalz brachliegende Ackerflächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Nutzcode 062) und Feldränder im Sinne des Artikels 45 Absatz 4 Buchstabe e der delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 (Nutzcode 058) durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen.

Ein Großteil der rund 13.000 Hektar umfassenden Ackerbrachen sei aktiv begrünt und biete somit eine gute Möglichkeit, durch Nässeschäden entstandene Futterengpässe zumindest teilweise auszugleichen.

Die Nutzung solcher Flächen ist drei Tage zuvor bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises anzuzeigen. Ansprechpartner Jürgen Dönges Tel. 02602 124-274, juergen.doenges@westerwaldkreis.de.

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