Kreisverwaltung informiert:

Förderprogramm „Wäller Kinder lernen schneller“ bleibt ein voller Erfolg

Der Kreistag des Westerwaldkreises hat im Jahr 2006 die Erarbeitung eines Aktionsplans unter dem Motto „Westerwald…und Dein Leben hat Zukunft“ beschlossen. Ziel dieser Initiative ist es, den Westerwaldkreis frühzeitig für die Herausforderungen der Zukunft „fit“ zu machen und die Lebensqualität trotz verändernder Rahmenbedingungen und der absehbaren Bevölkerungsentwicklung zu erhalten.

Ein Teil dieses Aktionsplans ist das Förderprogramm „Wäller Kinder lernen schneller“. Das Programm läuft bereits seit dem Jahr 2007 und wird in allen Kindergärten des Westerwaldkreises umgesetzt. In den letzten Jahren wurde bereits eine intensivere und besser abgestimmte Vorbereitung der Kindergartenkinder auf die Grundschule erreicht, welche mithilfe der Mittel im Kindergartenjahr 2021/2022 fortgesetzt werden soll.

Um in das Förderprogramm aufgenommen zu werden, müssen die Träger der Kindergärten ein Konzept mit einem Umfang von einer Seite vorlegen. Das Konzept muss mit der zuständigen Grundschule abgestimmt werden und eine entsprechende Bestätigung enthalten.

Die inhaltliche Ausgestaltung des Konzepts zur optimierten Vorbereitung der Kindergartenkinder auf die Schulzeit liegt in der Kompetenz der Fach- und Lehrkräfte von Kindergarten und Grundschule.

Für das Kindergartenjahr 2021/2022 haben alle 118 Kindergärten des Westerwaldkreises einen Antrag zur Teilnahme an dem Programm „Wäller Kinder lernen schneller“ gestellt. Ein Kindergarten hat ein neues Konzept erstellt, die anderen Kindergärten arbeiten mit dem vorhandenen Konzept. Insgesamt können Mittel in Höhe von rd. 112.500 Euro ausgezahlt werden.

Die jeweilige Höhe der Fördersumme wird dabei wie folgt ermittelt: Jeder Kindergarten erhält einen Sockelbetrag von 500 Euro und darüber hinaus einen Betrag von 6 Euro je Platz für Kinder über 2 Jahren bis zum Schuleintritt (Ü2-Platz). Der entsprechende Betrag wird zu Beginn des Kindergartenjahres 2021/2022 auf das Konto der rechnungsführenden Stelle ausgezahlt.

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