Kreisverwaltung beschlagnahmt Vogelfalle

Gefangene Sperlinge wurden befreit

Durch den Anruf einer aufmerksamen Passantin wurde die Kreisverwaltung darüber informiert, dass in einem Hausgarten eine Vogelfalle aufgestellt worden war. Es seien bereits mehrere Spatzen gefangen worden. Eine umgehende Überprüfung durch zwei Mitarbeiter der Verwaltung bestätigte den Sachverhalt: Auf dem betreffenden Grundstück wurden Hühner gehalten, mit Hilfe der Falle sollten offenbar die Spatzen als Nahrungskonkurrenten für das Federvieh ausgeschaltet werden. Der Käfig befand sich bei Außentemperaturen von über 30° Celsius direkt in der Sonne. Ein Sperling war bereits in der Falle verendet, drei weitere unternahmen vergebliche Fluchtversuche. Insgesamt befanden sich etwa 10 Haussperlinge in der Vorrichtung. Bedingt durch die extreme Wetterlage und die außergewöhnliche Stresssituation wirkten alle Tiere erschöpft.

Der Verursacher wurde nicht angetroffen, die Kreisbediensteten befreiten die Vögel und beschlagnahmten die Falle.

„Sperlinge wie auch andere einheimische Singvögel sind sowohl nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie als auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Den Aufsteller der Falle erwartet nun ein Bußgeldverfahren“, erklärt Christian Boll, der im Kreishaus für den Artenschutz zuständig ist. „Nach § 4 Bundesartenschutzverordnung ist es verboten, Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten. Der zulässige Bußgeldrahmen für das Delikt liegt bei 7.000 €“.

Darüber hinaus wird auch wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt.

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