Kreistag verabschiedet Haushalt und neue Abfallgebührensatzung

Müllabfuhr wird geringfügig teurer

Zahlen prägten die letzte Kreistagssitzung des vergangenen Jahres, unter anderem beschloss der Kreistag bei einer Gegenstimme die neue Abfallgebührensatzung. Demnach steigen die Müllgebühren für Hausmüll 2024 nur gering an. Zahlte ein Ein-Personen-Haushalt bislang 148,10 Euro sind es nun 152,20 Euro und somit 4,20 Euro pro Jahr mehr. Die Gebühr für einen Zwei-bis-vier-Personen-Haushalt steigt von 199,70 auf 205,10 Euro und die für einen Haushalt mit fünf oder mehr Personen von 253,40 auf 260,30 Euro. Auch die Preise für zusätzliche Gefäße mussten zwischen 3,80 und 6,50 Euro angehoben werden.

Die Anpassung der Abfallgebührensatzung war durch Gesetzvorhaben wie die CO2-Steuer, gestiegene Personalkosten und teureren Bezug von Energie in Form von Strom, Gas und Diesel sowie veränderten LKW-Mautsätzen notwendig geworden. Wie Landrat Achim Schwickert verdeutlichte, ginge dies alles nicht gebührenneutral umzusetzen und mache die Kalkulation neuer, aktualisierter Gebührentarife für viele Abfallarten erforderlich.

Für den Kreishaushalt 2024 müssen aufgrund der guten Liquidität erneut keine Kredite aufgenommen werden. Allerdings haben enorme Belastungen insbesondere im Bereich Kindertagesstätten, Schülerbeförderung und ÖPNV den Ausgleich erschwert. Durch die Sondermittel der Flüchtlingsfinanzierung aus Landesgeldern wird der Haushalt zwar voraussichtlich um 12,6 Millionen Euro entlastet, trotzdem ist eine Umlageerhöhung um 2% auf 42% notwendig, um trotz getroffener Einsparungen handlungsfähig zu bleiben. Diesem Vorgehen stimmte der Kreistag mit sieben Gegenstimmen zu.  

250.000 Euro sind nach einstimmigem Beschluss im Haushalt für eine Radwegeförderrichtlinie bereitzustellen. Diese soll den Radverkehrsanteil im Alltag erhöhen und beschleunigen. Die Förderung des Kreises beschränkt sich auf Aufwendungen, die nicht durch Zuschüsse des Landes gedeckt werden. Förderfähig sind Baumaßnahmen von Gemeinden für Radwege entlang von Kreisstraßen nach dem Radverkehrskonzept beziehungsweise Achsen, die Radwege entlang von Kreisstraßen ersetzen.

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