Info-Vortrag zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Vorsorge, dafür ist es nie zu früh!

Kein Mensch ist vor Unheil geschützt. Ein Unfall, die Folgen einer Operation oder eine plötzliche Krankheit können Menschen jeden Alters treffen und in die Situation versetzen, dass Andere für sie handeln und entscheiden müssen. Gut ist es, wenn dann die Wünsche und Vorstellungen bekannt und auch im Zweifel nachzulesen sind. Noch besser ist es, wenn Vertrauenspersonen wie Angehörige oder Freunde bevollmächtigt wurden, die dann ohne weiteren bürokratischen Aufwand für die erkrankte Person in deren Sinne handeln können.

Bei einem kostenfreien Informationsvortrag der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine des Westerwaldkreises werden am Donnerstag, 28. September, die drei Optionen einer Vorsorge für solche Notfälle vorgestellt: Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Es wird unter anderem erklärt, worauf bei der Erstellung geachtet werden muss, damit im Notfall ein schnelles Handeln möglich ist und welche Gefahren eine Vorsorgevollmacht beinhalten kann. Zudem gibt es Tipps, für wen es Sinn macht, eine Betreuungsverfügung zu erstellen, ab wann eine Patientenverfügung in Kraft tritt und wer bevollmächtigt werden kann. Es werden die rechtlichen Bedingungen und die Gestaltungsmöglichkeiten dargestellt und alle weiteren Fragen beantwortet.

Für die Veranstaltung am 28. September um 18 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus, Peterstorstr. 6 in Montabaur, ist eine Anmeldung beim Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn e. V. unter 02602 1606-13 oder elke.schaefer-krueger@cv-ww-rl.de notwendig.

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