Info-Veranstaltung zu gesetzlicher Betreuung

Was das Amtsgericht genehmigen muss

Gesetzliche Betreuer haben verschiedene Rechte und Pflichten, wenn sie die Interessen der ihnen anvertrauten Person wahrnehmen. Dabei bedürfen einige Handlungen oder Rechtsgeschäfte der Genehmigung des Amtsgerichtes. Dies sind beispielsweise die Einwilligung in bestimmte medizinische Maßnahmen, eine geschlossene Unterbringung, der Abschluss oder die Kündigung eines Mietvertrages und auch einige Handlungen im Vermögensbereich.

Einen Überblick über die verschiedenen genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte und was der gesetzliche Betreuer im Einzelfall veranlassen muss gibt die Vereinsbetreuerin (Caritas WW-RL e. V.) und Juristin Elke Schäfer-Krüger. Die Informationsveranstaltung am Mittwoch, 14. Mai, findet um 18 Uhr im Ratssaal Westerburg, Neustraße 40, statt. Der Eintritt ist frei und eine Anmeldung nicht erforderlich.

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