Gesundheitsamt informiert:

Positiver Schnelltest reicht zur Absonderung, aber nicht zum Nachweis der Genesung

Wie das Gesundheitsamt in Montabaur mitteilt, ist es nach den Vorgaben der aktuellen „Landesverordnung zur Absonderung bei Verdacht einer SARS-CoV-2-Infektion“ nicht mehr nötig, einen positiven PCR-Test vorzuweisen, um von der Behörde eine schriftliche Anordnung zur häuslichen Absonderung und somit zur umgangssprachlichen Quarantäne zu erhalten. „Nach den aktuellen Regeln genügt auch ein positiver Schnelltest, wenn dieser von einer zertifizierten Teststelle durchgeführt wurde“, so die Leiterin des Gesundheitsamtes Sarah Omar. Die Frist der häuslichen Absonderung beginnt in dem Fall ab dem Tag dieses Schnelltests.

Allerdings weist Omar auch darauf hin, dass der Schnelltest nicht ausreicht, um nach der sogenannten Quarantäne automatisch einen Nachweis der Genesung zu erhalten. Für die Ausstellung eines Genesennachweises ist nach den aktuellen rechtlichen Vorgaben weiterhin ein positiver PCR-Test als Nachweis nötig.

Deshalb bittet das Gesundheitsamt alle Westerwälderinnen und Westerwäldern mit einem positiven Schnelltest aktuell noch darum, den Schnelltest mittels PCR-Test bestätigen zu lassen.

Bei Fragen steht das Gesundheitsamt unter gesundheitsamt@westerwaldkreis.de zur Verfügung.

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