Für Kinder Leistungen aus dem „Bildungspaket“ beantragen

Zahl der Anspruchsberechtigten hat sich vergrößert – Mehr Zukunftschancen durch Teilhabe an Bildung und Kultur – Infos bei der Kreisverwaltung

Die Kreisverwaltung in Montabaur fordert alle Geringverdiener mit Kindern dazu auf, finanzielle Unterstützung aus dem Bildungspaket zu beantragen. Durch die zu Jahresbeginn erfolgte Erhöhung des Wohngeldes vergrößert sich auch die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die Leistungen aus dem Bildungspaket zur Bildung und Teilhabe erhalten können. Darauf weist die Sozialabteilung der Kreisverwaltung hin. Das Bildungspaket gibt bedürftigen Kindern aus Familien mit niedrigem Einkommen mehr Zukunftschancen. Sie erhalten dadurch eine schulische Förderung, und die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben wird unterstützt. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es folgende Leistungen: Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schüler, Ausflüge für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, ein Schulbedarfspaket für Schüler, Schülerbeförderungskosten, Lernförderung für Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, Zuschuss zum Mittagessen für Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Schüler sind alle Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Bei Kindern, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII erhalten, gibt es eine Sonderregelung. Demnach gehen die Leistungen des Jugendamtes vor, mit Ausnahme der Übernahme von Kosten für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung.

Was gehört zum „Schulbedarfspaket“? Schüler erhalten für die Schulausstattung zum 1. August eines jeden Jahres einen Betrag von 70 Euro und zum 1. Februar des Folgejahres einen Betrag von 30 Euro zur Anschaffungen von Schulranzen, Sportsachen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien Taschenrechnern, Hefte und anderem.

Wann werden „Schülerbeförderungskosten“ übernommen? Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Nach § 69 des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz werden die Kosten für die Schülerbeförderung grundsätzlich bereits vom Westerwaldkreis übernommen.

Was bedeutet „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“? Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden unter anderem Vereinsbeiträge bis zu zehn Euro monatlich zum Beispiel für Sport- und Musikvereine, kulturelle Vereine etc. übernommen. Für Kinder, die Kindergeld und Wohngeld oder Kindergeld und Kinderzuschlag erhalten, ist der Antrag bei der Wohngeldstelle der Kreisverwaltung in Montabaur einzureichen.

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