Führerscheinstelle bittet um Beachtung

Führerscheine müssen umgetauscht werden

Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises weist darauf hin, dass die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine verpflichtend umgetauscht werden müssen. Zu den Altdokumenten gehören auch die Plastikführerscheine in Scheckkartenformat, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden (ab 2026 zu tauschen, siehe Tabelle).

Notwendig wird der Führerscheinumtausch durch die Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie, wonach bis Anfang 2033 alle Führerscheine in den EU-Staaten einheitlich ausgestaltet sein müssen. Das neue Dokument ist fälschungssicher und eine Registrierung in einem zentralen Register ist sichergestellt.

Die Fristen, bis zu welchem Zeitpunkt der Umtausch erfolgen muss, richten sich nach dem Geburtsjahrgang der/des Fahrerlaubnisinhaberin/Fahrerlaubnisinhabers oder dem Ausstellungsjahr, sofern bereits ein Führerschein im Scheckkartenformat ausgestellt wurde. Die nächste Frist der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 mit grauem, rosa oder DDR-Papierführerschein läuft am 19. Januar 2023 ab. Die weiteren Fristen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Führerscheine (graue, rosa oder DDR-Papierführerscheine), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahrgang

Umtausch bis

vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Juni 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

 

Führerscheine (Scheckkarte), die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr des Führerscheins

Umtausch bis

1999 - 2001

19. Januar 2026

2002 - 2004

19. Januar 2027

2005 - 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 - 18.01.2013

19. Januar 2033

Umgetauscht werden kann der Führerschein grundsätzlich bei der Behörde am Hauptwohnsitz des Führerscheininhabers, im Westerwaldkreis somit bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Ist die Behörde nicht identisch mit der ursprünglich ausstellenden Behörde, so fordert der Antragsteller oder die Behörde die Führerscheinunterlagen bei der abweichenden/ausstellenden Behörde an. Das persönliche Erscheinen bei der Führerscheinstelle ist zum Umtausch zwingend notwendig. Die Antragsabgabe kann zudem bei den Bürgerbüros der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen erfolgen. Diese leiten die Anträge täglich der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung zu, sodass es zu keiner Verzögerung in der Bearbeitung führt. Aufgrund des bereits jetzt schon sehr hohen Antragsaufkommens bei der Führerscheinstelle ist es ratsam, den Antrag auf Umstellung zeitnah zu stellen.

Weitere Informationen zum Umtausch und den notwendigen Unterlagen finden Sie unter https://www.westerwaldkreis.de/fuehrerscheinstelle.html oder auch auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html).

Für gezielte Rückfragen steht hier auch ein Kontaktformular bereit.

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