Finanzlage des Kreises geringfügig verschlechtert

Nachtragshaushalt des Kreises: 1,2 Millionen weniger für Investitionen

Bezogen auf den Kreishaushalt versteht man unter Nachtragshaushalt die nachträgliche Veränderung eines bereits vom Kreistag beschlossenen Haushalts.Ein Nachtragshaushalt ist dann aufzustellen, wenn außer- oder überplanmäßige Ausgaben oder auch Einnahmen beziehungsweise Mindereinnahmen absehbar sind. Der Westerwälder Kreistag verabschiedete jetzt einstimmig bei zwei Enthaltungen einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr 2015. „Wenn man das Zahlenwerk des Nachtragshaushaltes 2015 im Gesamtergebnis betrachtet, kann man eigentlich nicht sagen, dass es sich um ein spektakuläres Werk handelt, allerdings ist doch festzustellen, dass sich die Finanzlage insgesamt etwas verschlechtert hat“, mit diesen Worten begann Landrat Achim Schwickert seine Vorstellung des Nachtragshaushaltes.

Verschlechterung deshalb, weil im Ergebnishaushalt ursprünglich eine „schwarze Null“ geplant war. Nun ergibt sich im Nachtragshaushalt dort ein Fehlbetrag in Höhe von rund 1,15 Millionen Euro. Der Finanzhaushalt, der die Zahlungsströme abbildet, ist nach wie vor ausgeglichen, wenn sich auch die freie Finanzspitze von bisher rund 3,6 Millionen auf 2,4 Millionen Euro verringert hat. Die Folge: 1,2 Mio. Euro weniger stehen für Investitionen zur Verfügung.

Woher kommt die Verschlechterung um rund 1,2 Millionen im Finanzhaushalt und rund 1,15 Millionen im Ergebnishaushalt? Drei Positionen sind dafür verantwortlich: Im Bereich der allgemeinen Bauunterhaltung sind Mehrausgaben in Höhe von 328.0000 Euro notwendig geworden. Steuern in Höhe von 200.000 Euro könnten beim Verkauf des Schullandheim Norderney angefallen sein, was noch einer genaueren Überprüfung bedarf. An Schlüsselzuweisungen B2 erhält der Westerwaldkreis vom Land 329.000 Euro und an Kreisumlage 376.000 Euro weniger. Das macht in der Summe 664.000 Euro. In der Summe sind das 1,192 Millionen Euro an Mindereinnahmen.

Ein weiteres Thema waren die Aufwendungen für Flüchtlinge. Der ursprünglich geplante Aufwand im Ausgangshaushalt für 2015 belief sich auf rund 5,5 Millionen Euro und einer Pauschalerstattung durch das Land in Höhe von 3,5 Millionen Euro. Damit betrug der Nettoaufwand des Kreises bisher zwei Millionen Euro.

„Im Nachtrag müssen wir nun von einem Aufwand in Höhe von rund 7,2 Millionen Euro ausgehen und Pauschalerstattungen in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro“, erläuterte der Landrat. Der Nettoaufwand des Kreises werde deshalb voraussichtlich 2,6 Millionen Euro betragen. Dies bedeutet im Verhältnis zum ursprünglichen Haushalt eine Verschlechterung um 600 000 Euro. „Ob diese Zahlen am Ende ausreichen werden, um die entstehenden Leistungen im Bereich zu decken, bleibt noch abzuwarten“, meinte Schwickert.

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