Corona-Schutzimpfungen des Gesundheitsamts

Angebot in den Verbandsgemeinden im Januar 2022

Seit dem 29. November hat das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises sein freiwilliges Impfangebot ausgeweitet und ist seitdem in den zehn Verbandsgemeinden vor Ort, um Corona-Schutzimpfungen durchzuführen. Auch im Januar 2022 wird diese Möglichkeit der Impfung zur Verfügung stehen. Diese freiwillige Leistung des Gesundheitsamtes findet parallel zum Impfbus des Landes, den Impfungen bei den Hausärzten und in der Impfstelle Westerwald-Sieg in Hachenburg statt.

Die Termine sind online auf hier einsehbar und können dort gebucht werden. Eine Voranmeldung ist dringend erforderlich. Ob die Impfungen mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer durchgeführt werden, hängt von der Verfügbarkeit des Vakzins ab. Alternativ werden die Impfungen mit Moderna angeboten. Das Gesundheitsamt macht darauf aufmerksam, dass die Auffrischungsimpfung problemlos mit einem anderen Impfstoff, als bei den ersten beiden Impfungen durchgeführt werden kann.

Durchgeführt werden:

  • Erst- und Zweitimpfungen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr
  • Booster-Impfungen für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, deren Zweitimpfung mindestens 3 Monate zurückliegt.
  • Booster-Impfungen für Personen, die einmalig mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden und diese Impfung mindestens vier Wochen her ist.

Zum Termin sind mitzubringen:

  • ein Lichtbildausweis
  • der Nachweis über die Erstimpfung
  • der Impfpass (wenn vorhanden)
  • bei Minderjährigen muss ein/eine Erziehungsberechtigte/r dabei sein.

Um langes Anstehen und Warten zu vermeiden, sollten die Impfwilligen pünktlich zum Termin erscheinen. Zur Unterstützung ist die Begleitung durch eine Person möglich.

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