Bundestagswahl 2017: Der Kreiswahlausschuss hat getagt
Direktkandidaten im Wahlkreis 204 Montabaur stehen fest
Der Kreiswahlausschuss ist am Freitag im Kreishaus zusammengetreten, um über die eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 24.09.2017 zu beraten. Insgesamt waren beim Kreiswahlleiter sieben Wahlvorschläge bis zum Stichtag 17.07.2017, 18 Uhr, eingegangen.
Sechs der sieben eingereichten Wahlvorschläge waren vollständig, erfüllten die Vorgaben des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung. Folgende Kandidaten wurden durch den Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 204 Montabaur zugelassen: Für die CDU wird Dr. Andreas Nick aus Montabaur, für die SPD Gabi Weber aus Wirges und für die FDP Thorsten Hehl, ebenfalls aus Wirges, antreten. Michael Musil (Montabaur), Bündnis 90/Die Grünen, Martin Klein (Stein-Wingert), Die Linke, und Astrid Angelika Bergmann-Hartl (Braubach), Freie Wähler, wurden jeweils von ihren Parteien als Wahlvorschläge benannt.
Gilbert Theodor Kalb aus Ransbach-Baumbach war für die Alternative für Deutschland (AfD) als Kandidat im Wahlkreis 204 gemeldet worden. Sein Wahlvorschlag musste allerdings durch den Kreiswahlausschuss zurückgewiesen werden. Grund: Der Wahlvorschlag enthielt eine fehlerhafte Erklärung.
„Die Vertrauensperson der AfD hat am Vormittag des 17.07.2017 den Wahlvorschlag bei uns eingereicht. Bei der direkt in Anwesenheit der Vertrauensperson der AfD durchgeführten Vorprüfung der Unterlagen war aufgefallen, dass ein falsches Formblatt abgegeben wurde“, so der stellvertretende Kreiswahlleiter Pascal Becker bei der Sitzung des Kreiswahlausschusses. Becker weiter: „Der Vertrauensperson wurde Gelegenheit gegeben, eine korrekte Erklärung bis zum Ablauf der Frist um 18 Uhr nachzureichen und den Fehler damit zu beheben, was jedoch nicht geschah.“ Da das Wahlrecht streng formal ist, blieb dem Kreiswahlausschuss keine andere Möglichkeit, als den Wahlvorschlag zurückzuweisen. Die AfD hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses eingelegt. Hierüber hat der Landeswahlausschuss bis zum 03.08.2017 zu entscheiden.