Brennstoffe und Gelände müssen sorgfältig geprüft sein

Tipps für das Martinsfeuer

WESTERWALDKREIS. Martinsfeuer gehören zum Brauchtum. In diesen Tagen wird in vielen Orten Holz für die Feuer gesammelt und aufgeschichtet. Die Umweltabteilung der Kreisverwaltung in Montabaur weist darauf hin, dass der Umweltschutz hierbei nicht zu kurz kommen darf. Geeignete Brennstoffe seien insbesondere Astschnitt, naturbelassenes Holz und Stroh.
Papier und Pappe sind nach Auskunft des Amtes nur zugelassen, um das Martinsfeuer zu entzünden. Nicht erlaubt ist beschichtetes oder getränktes Holz. Auch Öl, Dieselkraftstoff oder Altreifen als "Starthilfe" sind verboten. Sollten diese Materialien dennoch verwendet werden, so hat der   Verantwortliche diese auszusortieren und sich zudem um die fachgerechte Entsorgung zu kümmern. Ferner wird in diesen Fällen ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Platz, an dem das Feuer entzündet werden soll, muss ebenfalls mit Bedacht gewählt werden. Abstände zum Wald sollten etwa 100 Meter betragen. Zu Gebäuden und Straßen sollten etwa 50 Meter eingehalten werden. Nicht genehmigt werden private Martinsfeuer, insbesondere auf Gewerbegrundstücken. Das Umweltamt weist zudem auf den Artenschutz hin, da sich in aufgeschichteten Holz- und Reisighaufen Kleintiere aufhalten können und dann beim Abbrennen verbrennen oder ersticken. Deshalb empfiehlt es sich, den Stapel so spät wie möglich vor dem Verbrennen aufzuschichten oder gegebenenfalls zeitnah vor dem Entzünden umzusetzen.           

Für weitere Informationen stehen Herr Olaf Glasner (02602/124-370) und Herr Marco Metternich (02602/124-568) vom Umweltreferat der Kreisverwaltung zur Verfügung.

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