Bestätigter Vogelgrippe-Ausbruch im Westerwaldkreis
Funde weiterhin dem Veterinäramt melden
Das Friedrich-Löffler-Institut hat bei zwei tot aufgefundenen Kranichen im Westerwaldkreis den Vogelgrippe-Virus nachgewiesen. Damit ist auch in diesem Landkreis der Ausbruch der Vogelgrippe bei Wildvögeln bestätigt.
Im Westerwaldkreis wurden bislang rund 20 tote Kraniche dem Veterinäramt gemeldet. Fünf davon konnten bisher durch Mitarbeitende des Veterinäramts geborgen werden und hatten alle bei der Untersuchung im Landesuntersuchungsamt (LUA) Koblenz ein positives Ergebnis. Die Referenzuntersuchung im Friedrich-Löffler-Institut ergab bisher zwei positive Testergebnisse.
Um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, sammelt das Veterinäramt alle erreichbaren Tiere ein – vorausgesetzt, dass sich das Personal dabei nicht selbst in Gefahr begibt, wie beispielsweise am Dreifelder Weiher. Da das Wasser des Sees abgelassen wurde, können im verbliebenen Morast und Schlick nicht alle Kraniche geborgen werden. Außerdem bittet die Veterinärverwaltung des Westerwaldkreises darum, auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln dem amtstierärztlichen Dienst zu melden und solche Tiere weder anzufassen noch zu bergen. Innerhalb der Dienstzeit können Meldungen über die Telefonnummer 02602 124-555 erfolgen, außerhalb der Dienstzeit nimmt die Polizei Hinweise entgegen.
Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügel- und Vogelhaltung
Außerdem rät die Behörde zu einer erhöhten Wachsamkeit. Es gilt, die allgemein empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügel- und Vogelhaltungen strikt einzuhalten. Dies gilt besonders für Geflügel in Auslauf- und Freilandhaltungen:
- Schützen Sie Ihr Geflügel so gut es geht vor Kontakt mit Wildvögeln. Direkter oder indirekter Kontakt mit infizierten Wildvögeln stellt die größte Ansteckungsgefahr für Vögel dar.
- Trennen Sie strikt zwischen Stall- und Straßenkleidung. Betreten Sie Ihren Stall oder Auslauf nur mit stallspezifischem Schuhwerk. Tragen Sie Schutz- bzw. Stallkleidung, die regelmäßig bei mindestens 60°C gewaschen werden sollte. Reinigen und desinfizieren Sie regelmäßig die Stallschuhe.
- Waschen Sie sich vor Betreten und nach Verlassen des Stalls/Auslaufs die Hände mit Wasser und Seife. Benutzen Sie eine Desinfektionswanne am Stalleingang jedes Mal beim Betreten und Verlassen des Stalls zur Desinfektion der Schuhe.
- Futter, Wasser, Einstreu und Gegenstände, die mit Geflügel in Kontakt kommen, sollten so aufbewahrt werden, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind.
- Füttern Sie Ihr Geflügel nur im Stall.
- Tränken Sie Ihr Geflügel nur mit Leitungswasser und benutzen Sie kein Regen- oder Oberflächenwasser zum Tränken.
- Der Zugang zu Ihrer Geflügelhaltung sollte gegen unbefugtes Betreten gesichert sein.
- Reinigen und desinfizieren Sie Fahrzeuge und Gerätschaften nach jeder Ein- oder Ausstallung bzw. nach jedem Geflügeltransport.
- Führen Sie regelmäßig Schadnagerbekämpfungen durch.
Darüber hinaus bittet die Veterinärverwaltung, folgende Hinweise zu beachten:
- Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält, hat dies der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises anzuzeigen, sofern noch nicht geschehen.
- Eine erhöhte Sterblichkeit oder neurologische Symptome (Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen), Rückgang der Legeleistung sind dem amtstierärztlichen Dienst anzuzeigen.
Merkblatt "Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen"
Foto: Carsten Hüsch
Buz: Auch in Müschenbach wurde ein Kranich gefunden.
