Baumaßnahme an der Westerwälder Seenplatte abgeschlossen

Neuer Mönch am Hoffmannsweiher

Den Hoffmannsweiher bei Steinebach an der Wied ziert seit einigen Tagen ein neuer Mönch. Der Begriff hat in diesem Fall nichts mit einem Ordensbruder zu tun, vielmehr wird im Wasserbau das regulierbare Ablaufbauwerk eines Stillgewässers als Mönch bezeichnet.

Der Neubau war notwendig, da der alte Mönch im Laufe der Jahrzehnte brüchig und irreparabel geworden war. Dem schlanken, eher unauffälligen neuen Bauwerk sieht man nicht an, dass zu seiner Gründung auf schwierigem Untergrund insgesamt 19 Tonnen Beton eingebaut werden mussten. Die Durchführung der Baumaßnahme oblag der Firma Kultur- und Drainagebau Klein aus Deesen, die Finanzierung erfolgt aus einem Topf, der durch eine ungewöhnliche Allianz von Fürstenhaus Wied als Eigentümer, Entwicklungsverband Westerwälder Seenplatte – hierzu gehören neben den Verbandsgemeinden Hachenburg und Selters die Anrainergemeinden der Seen  – und Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gespeist wird.

Dr. Helmut Stadtfeld, Umweltdezernent des Kreises: „Wir zahlen den geringsten Beitrag, verwalten aber die Mittel und koordinieren die Maßnahmen“. Der Vertrag zwischen den Beteiligten wurde im September 2012 geschlossen, läuft noch bis Ende 2017 und ist nach Aussage von Stadtfeld ein echtes Erfolgsmodell. „Insgesamt wurden aus unserem gemeinsamen Topf bislang 10 größere Maßnahmen an der Seenplatte durchgeführt, angefangen von einer umfangreichen Sanierung des Wölferlinger Weihers über eine Erneuerung der Hochwasserentlastung am Hausweiher, der Ertüchtigung des Brinkenweiher-Damms, dem Einbau eines neuen Fischschutzgitters am Dreifelder Weiher bis hin zu einer Kamerabefahrung sämtlicher Abläufe der sieben Seen.“

Ziel der konzertierten Aktion ist es, die Funktionsfähigkeit der Stauanlagen zu sichern, damit auch nach Aufgabe der konventionellen Fischzucht das einzigartige Biotop Westerwälder Seenplatte erhalten bleibt. Stadtfeld erinnert daran, dass seit dem Jahre 2011 auf gemeinsamen Beschluss aller beteiligten Institutionen die Seen maximal umweltschonend bewirtschaftet werden, das heißt es wird weder Fischfutter noch Dünger eingebracht. Ein geringer Fischbesatz erfolgt gleichwohl zwecks Ernährung des Haubentauchers und anderer fischfressender Vögel, zur Nährstoffreduzierung der Gewässer und – soweit es die Karpfen anbetrifft – zur Erzielung eines gewissen, wenn auch bei weitem nicht kostendeckenden Ertrages. Für die extensive Teichbewirtschaftung einschließlich des unbedingt erforderlichen jährlichen Ablassens und Abfischens zahlt das Land Rheinland-Pfalz der Firma Land- und Teichwirtschaft Stähler, Hadamar-Niederzeuzheim, einen jährlichen Ausgleichsbetrag. Der entsprechende Vertrag läuft ebenfalls Ende 2017 aus.

„Leider wissen wir noch nicht, wie es danach weitergeht“, bedauert der Kreisdezernent. Das Land Rheinland-Pfalz habe sich bislang noch nicht geäußert, ob man weiterhin bereit ist, die naturnahe Bewirtschaftung in der bisherigen Form zu fördern. Alternativ werde derzeit ein Erwerb der Seenlandschaft durch das Land geprüft. Der Westerwaldkreis hat inzwischen Richtung Mainz signalisiert, dass die Weichen bis Anfang März 2017 gestellt sein sollten, da die Firma Stähler wegen der Besatzmaßnahmen disponieren muss.

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