Öffentliche Bekanntmachung
Die Landesregierung beabsichtigt eine Dritte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 27. September 2016 den von der obersten Landesplanungsbehörde erarbeiteten Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungs-programms zur Kenntnis genommen und für das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren freigegeben.
- 10 Abs.1 des Raumordnungsgesetzes sowie § 6 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes schreiben für der Aufstellung bzw. Änderung von Raumordnungsplänen auch eine Beteiligung der allgemeinen Öffentlichkeit vor. Damit soll die Aufstellung der Raumordnungspläne noch transparenter gestaltet und den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Vorstellungen auch in die Erarbeitung von Raumordnungsplänen einzubringen.
Der Entwurf der Dritten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) liegt für sechs Wochen
vom 23. November 2016 bis einschließlich 04. Januar 2017
bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises – Untere Landesplanungsbehörde – 56410 Montabaur, Peter-Altmeier-Platz 1, Zimmer B 012, während der üblichen Servicezeiten von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr zur Einsicht öffentlich aus.
Anregungen zum Entwurf der Dritten Teilfortschreibung des LEP IV können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder in elektronischer Form vorgebracht werden.
Die Anregungen richten Sie bitte vorzugsweise mit einem elektronisch bearbeitbaren Dokument an die E-Mailadresse: landesplanung@mdi.rlp.de
Schriftliche Eingaben sind an folgende Adresse zu richten:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass verspätet eingegangene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.
Die Dritte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) wird zu gegebener Zeit im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht.