Für volljährige Menschen, die auf Grund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen, wird vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Die Betreuung soll krankheitsbedingte Defizite, orientiert an den Wünschen und dem Wohl des Betreuten, ausgleichen und sein Selbstbestimmungsrecht möglichst wahren und fördern.
Für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit können durch eine Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Personen des Vertrauens beauftragt werden, alle oder auch nur bestimmte Angelegenheiten zu regeln. Alternativ ist auch eine Betreuungsverfügung möglich mit der entschieden werden kann, wer als Betreuer bestellt werden soll.
Mit der Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinischen Behandlungen der Bürger wünscht oder ausschließt, falls er aufgrund eines Unfalls oder krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.
Viele Menschen haben den Wunsch, für ihre Familienangehörigen hinsichtlich ihres Erbes eine gerechte Lösung zu finden. Doch welche Erbregelungen können getroffen werden, um Streitigkeiten im Vorhinein zu vermeiden? Hier gilt es einige Fallstricke zu beachten, denn Erben und Vererben ist häufig …
Niemand kann vorhersehen, was morgen passieren wird. Deshalb ist es wichtig, sich heute schon darüber Gedanken zu machen. Aus diesem Grund bestimmen immer mehr Menschen Vertreter zur Regelung ihrer privaten und finanziellen Angelegenheiten, die im Ernstfall in ihrem Namen Entscheidungen treffen …
Der Umzug in ein Pflegeheim bringt betroffene Menschen und ihr familiäres Umfeld nicht selten auch an finanzielle Grenzen. Rechtliche Betreuende und insbesondere Vollmachtnehmende stehen dann in der Verantwortung, den Weg ins Pflegeheim zu begleiten und zu organisieren.