Für volljährige Menschen, die auf Grund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen, wird vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Die Betreuung soll krankheitsbedingte Defizite, orientiert an den Wünschen und dem Wohl des Betreuten, ausgleichen und sein Selbstbestimmungsrecht möglichst wahren und fördern.
Für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit können durch eine Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Personen des Vertrauens beauftragt werden, alle oder auch nur bestimmte Angelegenheiten zu regeln. Alternativ ist auch eine Betreuungsverfügung möglich mit der entschieden werden kann, wer als Betreuer bestellt werden soll.
Mit der Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinischen Behandlungen der Bürger wünscht oder ausschließt, falls er aufgrund eines Unfalls oder krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.
Wer ein Ehrenamt als rechtlicher Betreuer übernimmt, trägt eine große Verantwortung – besonders wenn es um die finanziellen Angelegenheiten der betreuten Personen geht. Um ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in diesem sensiblen Bereich zu stärken, lädt die Arbeitsgemeinschaft der …
Niemand kann vorhersehen, was morgen passiert. Deshalb bestimmen immer mehr Menschen Vertreter, die im Ernstfall – etwa bei einer schweren Erkrankung – in ihrem Namen private und finanzielle Angelegenheiten regeln können. Dabei bleiben häufig auf beiden Seiten wichtige Fragen offen. Genau hier setzt …
Menschen helfen, die sich selbst nicht helfen können. Dafür gibt es die gesetzlichen Betreuenden, wobei die Aufgabe für viele spannend, aber auch herausfordernd sein kann. Deshalb bieten die Betreuungsvereine im nördlichen Westerwaldkreis, die Diakonie in Westerburg und der Betreuungsverein …