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Arbeitszeiterfassung Schulbuchausleihe
vArbeitszeiterfassung Schulbuchausleihe

An Tagen, in denen ein Einsatz in der Schulbuchausleihe erfolgt, wird bislang die Soll-Arbeitszeit ausgeglichen. Dies bedeutet, dass die verbeamteten Nachwuchskräfte einen Soll-Ausgleich von acht Stunden bzw. die Nachwuchskräfte im Ausbildungsverhältnis einen Soll-Ausgleich von sieben Stunden und 48 Minuten erhalten. Es wird also nicht berücksichtigt, ob an einzelnen Tagen mehr oder weniger Arbeitszeit als dieses Tagessoll geleistet wurde.

Aufgrund der Einführung des neuen Zeus-Programms ist es grundsätzlich möglich, dass ihr eure tatsächlichen Arbeitszeiten für den Zeitraum der Schulbuchausleihe über die Zeus-App erfasst. Damit würde sichergestellt, dass Mehrarbeit entsprechend berücksichtigt wird. Um dies in beide Richtungen gleichermaßen handzuhaben, kann es aber auch an Tagen/ in Wochen geben, an/ in denen weniger Arbeit anfällt. Bei der Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeiten hätte diese Konstellation dann entsprechend zur Folge, dass die Minderzeiten durch vorhandenes Zeitguthaben kompensiert werden.

Immer wieder gibt es Situationen, in denen vorgetragen wird, dass die aktuelle Vorgehensweise des Soll-Ausgleichs nicht fair sei. Deshalb möchten wir gerne diese Umfrage starten, um in Erfahrung zu bringen, ob sich die Mehrheit eine Umstellung auf die Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit wünscht. Bitte nehmt bis zum 18.08.2024 an der Umfrage teil. Zu einer Umstellung würde es ohnehin erst im nächsten Jahr kommen. Vielen Dank.

Wie soll die Arbeitszeit während der Schulbuchausleihe erfasst werden?