Kreisverwaltung informiert:
Informationen zum Eichenprozessionsspinner
Bisher sind der Unteren Naturschutzbehörde zwei weitere Fälle aus der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach bekannt. Eine Zuständigkeit ist bei der Kreisverwaltung allerdings nicht gegeben, gleichwohl stehen die Kolleginnen und Kollegen Betroffenen aber beratend zur Seite. Sofern Bereiche betroffenen sind, bei denen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird, sind die Ordnungsbehörden der entsprechenden Verbandsgemeinde ggfls. zuständig.
Gleichwohl sind bei unseren Kolleginnen und Kollegen in der jüngeren Vergangenheit Anfragen von besorgten Bürgerinnen und Bürgern zur Thematik eingegangen. Oftmals handelt es sich dabei aber um Vorkommen der vergleichsweise harmlosen Raupen der Gespinstmotte. Diese Raupen entwickeln sich vorzugsweise auf Wildgehölzen wie Weißdorn, Schlehdorn, Traubenkirschen, Weiden sowie auf Obstgehölzen wie etwa Apfel, Kirschen und Pflaumen. Die Raupen fressen die entsprechenden Pflanzen kahl und hüllen sie in dichte weiß-silbrig glänzende Netze ein, die gespenstische Szenarien bilden. Entgegen allem Anschein sind die Raupen allerdings absolut harmlos für Mensch und Tier, da sie nicht über Brennhaare verfügen, wie das bei dem Eichenprozessionsspinner der Fall ist. Die befallenen Pflanzen erholen sich schnell wieder, den Büschen macht der Kahlfraß recht wenig. Ende Juni treiben die Bäume und Büsche mit dem sogenannten Johannistrieb wieder neu aus. Als durchaus positiver Effekt ergibt sich, dass gerade Singvögel die eiweißreichen Raupen sehr gerne verzehren.
Der wärmeliebende Eichenprozessionsspinner hingegen gehört zu den Nachtfaltern. Bei dieser Schmetterlingsart ist in den zurückliegenden Jahren eine Zunahme der Population zu verzeichnen. Wie der Name schon sagt, bevorzugen die Raupen die Baumart Eiche. Sie ernähren sich von dem Blättern der Eichenarten, bevorzug freistehende Bäume und Bäume in Waldrandnähe. Die stark behaarten Raupen beginnen mit dem Blattfraß je nach Witterung ab Ende April/ Anfang Mai um sich dann Ende Juni in sogenannten Gespinnstnestern am unteren Stammbereich zu verpuppen. Nach einer Puppenruhe von 4 Wochen schlüpfen die kleinen grauen Falter und beginnen sofort mit der Eiablage im Kronenbereich von Eichen, bevor sie nach wenigen Tagen absterben. Das Fraßverhalten der Raupen gibt dem Schmetterling seinen Namen: Die jungen Raupen bewegen sich als „Fraßgesellschaft“ vom Sammelplatz zum Fraßplatz prozessionsartig fort. Die forstwirtschaftliche Bedeutung dieser Schmetterlingsart ist gering, da es selten zum Kahlfraß von Baumkronen kommt. Weitaus größer ist die gesundheitlich-hygienische Bedeutung: Die Spiegelhaare der älteren Raupen beinhalten ein Protein, welchen im Kontakt mit der menschlichen Haut juckend entzündlichen Hautreaktionen bis hin zu Überempfindlichkeitsreaktionen des Immunsystems auslösen kann. In den Gespinnstnestern, in denen sich die Raupen tagsüber aufhalten, sich häuten und verpuppen ist mit starkem Vorkommen dieser feinen Spiegelhaare zu rechnen. Hier ist Vorsicht geboten, der Kontakt sollte unbedingt gemieden werden
Das Gesundheitsamt teilt ebenfalls mit, dass bis dato keinerlei Meldungen vorliegen. Erkrankungen im Zusammenhang mit Eichenprozessionsspinnern sind allerdings auch nicht meldepflichtig, sodass hierzu auch keine weitere Aussage getroffen werden kann.
Hinsichtlich der Bekämpfung gibt es seitens der Naturschutzbehörde für den Westerwaldkreis keine Vorgaben.
Es empfiehlt sich in jedem Fall, die Bekämpfung einer Fachfirma zu überlassen, da die Arbeiten nicht ungefährlich sind.
Nach Kenntnisstand der Kreisverwaltung erfolgt die Beseitigung von Eichenprozessionsspinner-Nestern in der Regel mechanisch durch Absaugen.
Das Informationsvideo von Landesforsten Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Folgende Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung stehen zur Verfügung und nennen gerne der Kreisverwaltung bekannte Fachfirmen:
Fotos: Elvira Waschbüsch