Kreistag fasst Beschluss für zusätzliche Katastrophenschutzmaßnahmen:
Landrat stellt zweiten Nachtragshaushalt vor
Der Kreistag befasste sich in seiner jüngsten Sitzung unter anderem mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2021 und fasste einen Beschluss über einen Zehn-Punkte-Plan für zusätzliche Katastrophenschutzmaßnahmen im Westerwaldkreis.
Der zweite Nachtragshaushalt 2021 steigt im Volumen des Ergebnishaushaltes um circa acht Millionen Euro. Dies resultiert hauptsächlich aus der gestiegenen Umlagegrundlage im Jahr 2021. Auch die sogenannte „Freie Finanzspitze“ steigt im Vergleich zum Haupthaushalt des Kreises um 1.108.310 Euro auf circa 3.500.000 Euro.
Eine Entnahme der liquiden Mittel plant der Landkreis im Bereich der Tilgung von Investitionskrediten. Während im Haupthaushalt eine Tilgung von 1.787.000 Euro vorgesehen war, wird der Westerwaldkreis nun 4.287.000 Euro und somit ganze 2.500.000 Euro mehr an die Kreditinstitute zurückzahlen, als ursprünglich geplant.
Landrat Schwickert freute sich über die positive finanzielle Entwicklung des Kreises und teilte mit, dass die Schulden zum Ende des Jahres auf einen Stand von 6.338.651 Euro reduziert werden.
Auf Antrag der Fraktionen von CDU, FWG und FDP befasste sich der Kreistag mit dem Katastrophenschutz. Auf Vorschlag der Antragssteller wurde ein Zehn-Punkte-Plan beschlossen. Dieser soll die bereits vorhandenen Strukturen ergänzen. So wurde unter anderem die Kreisverwaltung beauftragt, die Einrichtung eines Katastrophenschutzzentrums zu prüfen. Zudem soll die Bündelung von vorhandenen Informationen über die kommunalen Hochwasserkarten und Schutzkonzepte angestrebt werden, um so die Gemeinden bei der Errichtung von grenzübergreifender Vorsorgemaßnahmen zu unterstützen. Auch begrüßte das Gremium die gemeinsame Teilnahme mit den Verbandsgemeinden am Sirenenprogramm des Bundes.
Des Weiteren legte Franz-Georg Kaiser aus Wallmerod seinen 11.- und letzten Tätigkeitsbericht als ehrenamtlicher Beauftragter für die Belange behinderter Menschen im Westerwaldkreis vor. Franz-Georg Kaiser wird zum 31.12.2021 aus gesundheitlichen Gründen aus diesem Amt zurücktreten. In über 32 Fällen konnte er vom Mai 2020 bis August 2021 Einzelpersonen helfen und in über 20 Terminen mit Gesprächen und Sitzungen die Interessen der Behinderten- und Sozialarbeit vertreten.
Auch die Nachbesetzung verschiedener Mitglieder in den Gremien sowie die Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für den Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb stand auf der Tagesordnung.